Metadata : Deutsches Arzneibuch.

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Eine  Mischung  von  1  cem  Phosphorsäure  und  3  cem
Zinnchlorürlösung  darf  innerhbalb  1  Stunde  keine  dunklere
Färbung  annehmen  (Arsenverbindungen).  VBbosphorsäure  darf
durch  Silbernitratlösung  weder  bei  Zimmertemperatur  (Salzsaure),
  noch  beim  Erwarmen  (Pphosphorige  Säure)  verändert
werden  und  auch  durch  Schwefelwasserstoffwasser  keine  Veranderung
  erleiden  (Schwermetallsalze).  Eine  Mischung  von
10  cem  Phosphorsaure,  10  cem  Wasser  und  0,5  cem
Kaliumferrochanidlösung  darf  innerhalb  3  Minuten  höchstens
schwach  gebläut  werden  (Eisensalze).

Eine  Mischung  von  2  cem  Phbosphorsäure  und  6  cem
Wasser  darf  weder  durch  Barvumnitratlösung  (Schwefelsäuro),
noch  nach  Zusatz  von  überschüssiger  Ammoniakflüssigkeit  durch
Ammoniumoralatlösung  (Calciumsalze)  verändert  werden.
Eine  Mischung  von  2  cem  Phospbhorsäure  und  8  cem  Weingeist
  muß  klar  bleiben  (Calcium=  und  Magnesiumsalze).

Wird  eine  Mischung  von  2  cem  Phosphorsäure  und  2  cem
Schwefelsäure  nach  dem  Erkalten  mit  1  cem  Ferrosulfatlosung
  überschichtet,  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten
  keine  gefarbte  Zone  bilden  (Salpetersaure,  salpetrige
Säure).

Acidum  salicylicum.  —  Salieylsäure.
OII
Cell  Llue!  Mol.-Gew.  138,05.
COOH
Leichte,  weiße,  nadelförmige,  geruchlose  Kristalle  von  süßlich—
saurem,  kratzendem  Geschmacke.  Salieylsaure  löst  sich  in  etwa
500  Teilen  Wasser  von  15“  und  in  15  Teilen  siedendem