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Eine Mischung von 1 cem Phosphorsäure und 3 cem
Zinnchlorürlösung darf innerhbalb 1 Stunde keine dunklere
Färbung annehmen (Arsenverbindungen). VBbosphorsäure darf
durch Silbernitratlösung weder bei Zimmertemperatur (Salzsaure),
noch beim Erwarmen (Pphosphorige Säure) verändert
werden und auch durch Schwefelwasserstoffwasser keine Veranderung
erleiden (Schwermetallsalze). Eine Mischung von
10 cem Phosphorsaure, 10 cem Wasser und 0,5 cem
Kaliumferrochanidlösung darf innerhalb 3 Minuten höchstens
schwach gebläut werden (Eisensalze).
Eine Mischung von 2 cem Phbosphorsäure und 6 cem
Wasser darf weder durch Barvumnitratlösung (Schwefelsäuro),
noch nach Zusatz von überschüssiger Ammoniakflüssigkeit durch
Ammoniumoralatlösung (Calciumsalze) verändert werden.
Eine Mischung von 2 cem Phospbhorsäure und 8 cem Weingeist
muß klar bleiben (Calcium= und Magnesiumsalze).
Wird eine Mischung von 2 cem Phosphorsäure und 2 cem
Schwefelsäure nach dem Erkalten mit 1 cem Ferrosulfatlosung
überschichtet, so darf sich zwischen den beiden Flüssigkeiten
keine gefarbte Zone bilden (Salpetersaure, salpetrige
Säure).
Acidum salicylicum. — Salieylsäure.
OII
Cell Llue! Mol.-Gew. 138,05.
COOH
Leichte, weiße, nadelförmige, geruchlose Kristalle von süßlich—
saurem, kratzendem Geschmacke. Salieylsaure löst sich in etwa
500 Teilen Wasser von 15“ und in 15 Teilen siedendem