Metadata : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

—  6  —

tiefer,  vor  allem  in  dem  Ueberwiegen  der  nationalen  Sonderinteressen
  über  das  gemeinsame  Staatsinteresse  gelegen  sein
mochte,  so  muss  gewiss  ein  wesentlicher  Anteil  an  dem  Uebel
auch  in  der  Inkongruenz  zwischen  den  wirklichen  Interessen
der  Bevölkerung  und  den  durch  die  parlamentarische  Wahlordnung
  vertretenen  gesucht  werden.  Es  musste  dadurch  der
organische  Zusammenhang  zwischen  den  grossen  Schichten  der
Bevölkerung  und  der  parlamentarischen  Vertretung  unterbrochen
werden.  Der  Staat  erschien,  wie  seitens  der  Regierung  mit  Recht
betont  wurde,  der  grossen  Masse  als  ein  Abstraktum,  dem  möglichst
  wenig  zu  geben  und  möglichst  viel  abzuringen  ein  besonderes
  Verdienst  sei.  Die  Folge  musste  ein  ungesunder  Radikalismus
  der  Meinungen  und  das  alles  überwiegende  Vordrängen
  der  nationalen  Frage  bilden.  Dazu  kam  die  Prinzipienlosigkeit
  der  letzten  Reform  vom  Jahre  1896,  welche
die  entgegengesetzten  Grundsätze  der  Interessenvertretung  und
des  allgemeinen  Weahlrechtes  zu  vereinigen  versuchte  und  so
das  letztere  Prinzip  in  der  Masse  Wurzeln  fassen  liess,  ohne
dasselbe  gänzlich  durchzuführen.  Das  Ergebnis  dieser  Verhältnisse
  musste  aber,  entsprechend  der  Geistesströmung  in  den
repräsentativen  Staaten  Europas,  das  Streben  nach  Umgestaltung
des  Wahlrechtes  auf  breitester  Grundlage  bilden  1°,

Wenn  aber  auch  manche  unmittelbare  Motive,  welche  zu  der
so  raschen  Lösung  der  Wahlreformfrage  führten  und  selbst  das
mächtige  Eingreifen  von  höchster  Stelle  zu  gunsten  der  Reformaktion
  veranlassten,  nicht  ganz  klar  zutage  liegen,  so  ist  gerade
die  Tatsache,  dass  das  schwierige  Werk  ohne  grosse  Erschütterungen
  in  verhältnismässig  kurzer  Zeit  zustande  gebracht  worden

 

 

’  Vgl.  die  Ausführungen  des  Min.Präs.  Fh.  von  BEcK  am  8.  Nov.  1906
(Sten.  Prot.  Abg.H.  XVII.  S.  39618),  dann  insbes.  R.  SPRINGER,  Staat  und
Parlament,  Wien  1901,  derselbe:  Grundlagen  und  Entwicklungsziele  der
österr.-ung.  Monarchie  1906,  ferner  F.  von  WIESER,  Unsere  gesellschaftliche
und  politische  Entwicklung  seit  1848  in  der  N.  Fr.  Presse  vom  8.  Febr.
1907.