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* Gelingt Durchsetzung dieser Punkte nicht,
so wäre trotzdem abzuschließen. Gegen Ablehnung
Punkt 1, 4, 5, 6, 8, 9 wäre flammender Protest unter Berufung auf
Wilson herbeizuführen.=
Am 11. November 1918 tritt der Waffenstillstand in Kraft. Damit schließen
die Urkunden.
* * *
Die alliierten und assoziierten Regierungen haben inzwischen die vollständige
Wehrlosigkeit, in die Deutschland durch die Waffenabgabe versetzt war, dazu ausgenutzt,
im Friedensvertrag Bedingungen durchzusetzen, die, wie Lloyd George im Unterhause
sagte, bezwecken, an Deutschland »ein Exempel zu statuieren«, und die den Wilsonschen
Grundsätzen und den förmlichen Zusagen der Lansingschen Note vom 5. November 1918
widersprechen. Diese Jusagen sind damit gebrochen worden. Aber sie bleiben als
Rechtsgrundlage für das unveränderliche Verlangen nach einer Revision des Friedens-
vertrags bestehen.
Zur Beüuchtung.
Die Aufzeichnungen über die Sitzungen der Staatssekretäre (Nr. 35, 38, 39,
42, 54, 55, 58, 82, 86) haben zum Teil den Beteiligten nach der Sitzung nicht zur
Durchsicht vorgelegen; es sind dienstliche Niederschriften, die in der Sitzung ode-
unmittelbar danach teils von dem Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei, teils
von dem Pressechef des Reichskanzlers, teils von einem Vortragenden Rat in der
Reichskanzlei angefertigt worden sind. Sie können daher nicht wörtlich als zur
verlässige Urkunden angesehen werden, geben aber den allgemeinen Gang der Ver-
handlungen richtig wieder. Eine bis ins einzelne gehende sachliche Zuverlässigkeit
kann die Aufzeichnung über die große Sitzung vom 17. Oktober 1918 (Nr. 57) in
Anspruch nehmen; sie ist auf Grund stenographischer Mitschrift sorgfältig aufgestellt
und hat auch dem General Ludendorff vorgelegen.