— 124 —
Nr. 101.
Wilsons vierte Note.
»In meiner Note vom 23. Oktober 1918 habe ich Ihnen mitgeteilt, daß der
Präsident seinen Notenwechsel den mit den Vereinigten Staaten verbundenen Regie-
rungen übermittelt hat mit dem Anheimstellen, falls diese Regierungen geneigt sind, den
Frieden zu den angegebenen Bedingungen und Grundsätzen herbeizuführen, ihre mili-
tärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten zu ersuchen, den gegen Deutschland
verbundenen Regierungen die nötigen Bedingungen eines Waffenstillstandes zu unter-
breiten, der die Interessen der beteiligten Völker in vollem Maße wahrt und den ver-
bundenen Regierungen die unbeschränkte Macht sichert, die Einzelheiten des von der
deutschen Regierung angenommenen Friedens zu gewährleisten und zu erzwingen, wo-
fern sie einen solchen Waffenstillstand vom militärischen Standpunkt für möglich halten.
Der Präsident hat jetzt ein Memorandum der alliierten Regierungen mit Be-
merkungen über diesen Notenwechsel erhalten, das folgendermaßen lautet:
„Die alliierten Regierungen haben den Notenwechsel zwischen dem
Präsidenten der Vereinigten Staaten und der deutschen Regierung sorg-
fältig in Erwägung gezogen. Mit den folgenden Einschränkungen er-
klären sie ihre Bereitschaft zum Friedensschlusse mit der deutschen Regie-
rung auf Grund der Friedensbedingungen, die in der Aussprache des
Präsidenten an den Kongreß vom 8. Januar 1918, sowie der Grundsäe,
die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind. Sie müssen jedoch
darauf hinweisen, daß der gewöhnlich sogenannte Begriff der Freiheit der
Meere verschiedene Auslegungen einschließt, von denen sie einige nicht an-
nehmen können. Sie müssen sich deshalb über diesen Gegenstand bei Ein-
tritt in die Friedenskonferenz volle Freiheit vorbehalten.
Ferner hat der Präsident in den in seiner Ansprache an den Kongreß
vom 8. Januar 1918 niedergelegten Friedensbedingungen erklärt, daß
die besetzten Gebiete nicht nur geräumt, sondern auch wiederhergestellt
werden müßten. Die alliierten Regierungen sind der Ansicht, daß über
den Sinn dieser Bedingungen kein Lweifel bestehen darf. Sie verstehen
dadurch, daß Deutschland für allen durch seine Angriffe zu Wasser und
zu Lande und in der Luft der Jivilbevölkerung der Alliierten und ihrem
Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll.
Der Präsident hat mich mit der Mitteilung beauftragt, Laß er mit der im
letzten Teil des Memorandums enthaltenen Auslegung einverstanden ist. Der Präsident
hat mich ferner beauftragt, Sie zu ersuchen, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß
Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten Regie-
rungen ermächtigt worden ist, gehörig beglaubigte Vertreter der deutschen Regierung zu
empfangen und sie von den Waffenstillstandsbedingungen in Kenntnis zu setzen.
gez. Robert Lansing.