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dass die ambulatorische Verwaltung solcher gesamter Güther viel Nachtheil im
Hauss-Wesen, Abgang der Inventarien, Mängel und Ruin der Gebäude, Ungewissheit
und Verminderung der Intraden mit sich führe, und deswegen auf eine erbl.
Verpachtung Anfangs geschlossen, und als auch diese wegen des inmittelst eingefallenen
Landverderbl. Krieges ihren Fortgang nicht haben, noch denen obigen
Mängeln aus dem Grunde remediren können, dass dannenhero eine geraume Zeit
von Theils des abgelebten und in Gott ruhenden Fürstl. Herrschafft Christmilden
Andenkens und denen annoch durch Göttl. Gnade lebenden und regierenden Fürsten
zu Anhalt, wie auch Deroselben Theils verstorbenen Theils in Pflichten stehenden
gesamten und andern Räthen und Dienern rathsam ja nöthig gehalten worden,
dass obangeführeter und von einer stets umwechselnden Administration und
nur Zeit Lebens zustehende Geniessung herfiessende Nachtheil von dem Fürstl.
Hause und dem Seniorat insonderheit als dessen von mehr als Hundert Jahren
hero wohl gelegter und erhaltener Grund-Vesten durch eine erb- und eigenthämliche
Ueberlassung der obgezehlten Güther abzuwenden, den Irrungen, so den Verpachtungen
gemeiniglich zu folgen pflegen, für zubauen, und die Seniorat-Intraden,
so viel die Unbeständigkeit der zeitlichen Güther zulässet, in Richtigkeit und Gewissbeit
zu setzen, und alsdann die dem Fürst. Seniorat obliegende Onera davon
um so viel besser abzustatten; Allermaassen dann von solcher erbl. Ueberlassung
bey unterschiedenen Zusammenkünfften der Fürstl. Herrschaft und Versamlung der
Räthe und Diener vielfältig gerathschlaget, deren Nutzen einer beständigen Zinss-Reichung
gegen die Administration der von Inventarien entblössten und mit nöthigen
Gebäuden unversehenen Güther gehalten, die bereits in und auf die Güther
versicherte Fürschüsse und unentbehrliche Anlehen in Consideration gezogen, endl.
die quest. an? mit gewissen, und in den Protocollen weitläufftig enthaltenen Bedingnüssen
von denen Durchlauchtigsten Fürsten und Herren, Herrn Friedrichen
als dieser Zeit ältesten Fürsten seines Hausses, H. Johann nunmehr Christmilden
Gredächtniss, H. Lebrechten, H. Johann Georgen, H. Emanuel und H. Victor Amadeo
Fürsten zu Anhalt, Graffen zu Ascanien, Herrn zu Zerbst und Bernburg ein-Der
Verkauf des Müthig beliebet, auch dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn,
Amtes Grosea NH. Johann Georgen Fürsten zu Anhalt u. s. w. von Sr. Fürstl. Durchl.
a übrigen Herren Vettern Fürstl. Durchl. das Amt Grossen Alssleben
Georgen zu Des- vermöge des darob gefertigten Kauff Briefes de dato den %2. Au-..
gust Anno Ein Tausend Sechs Hundert Sechs und Scchzig, dessen
unten mit mehrern gedacht wird, darauf erb- und eigenthümlich verkaufet, über
der Art und Weise aber der erbl. Ucberlassung und Participation an den übrigen
Seniorat Ämtern eine lange Zeit ohne erwünschten Success tractiret und gearbeitet
worden, bis es endlich durch Göttl. Verleybung dahin gediehen, dass nach Hinlegung
aller Difficeteeten und Irrungen dieser nachgesetzte und unwiedertreibl.
Kauff- und Alienations Recess der obberührten Seniorat-Güther hat zum Stande
gebracht, der Löbl. Anhalt. Landschafft unterthäniges Gutachten, mittelst Communication
an den engern und grössern Ausschuss darob eingenommen, und nach deren
erfolgten rechtsamen Bedenken und treu gehorsamsten mit Gutbefinden von
denen Höchsterwehnten Durchl. Fürsten und Herren, Herrn Friedrich, H. Lebrecht,