Full text: Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. 
Nr. 76 bis Nr. 85. 
Nr. 76. 
Wilsons dritte Note vom 23. Oktober 1918. 
Nachdem der Präsident der Vereinigten Staaten die feierliche und deutliche Er- 
klärung der deutschen Regierung erhalten hat, daß sie rückhaltlos die Vorbedingungen 
für den Frieden, welchen er in seiner Botschaft vom 8. Januar 1918 an den Kongreß 
der Vereinigten Staaten niedergelegt hat, sowie die Grundsätze einer Friedensregelung, 
welche in seinen folgenden Botschaften und namentlich in der vom 27. September ver- 
kündet wurden, annimmt, und daß sie wünscht, über die einzuleitenden Schritte und 
deren Anwendungen Besprechungen zu eröffnen, und daß dieser Wunsch und dieses Jiel 
nicht seitens derjenigen ausgesprochen wurde, die bisher Deutschlands Politik diktierten 
und im Namen Deutschlands den gegenwärtigen Krieg führten, sondern seitens eines 
Ministeriums, das für die Mehrheit des Reichstages und für eine überwältigende. 
Mehrheit des deutschen Volkes spricht, und nachdem weiter der Präsident gleichfalls das 
weitere Versprechen der deutschen Regierung erhalten hat, daß die Gesetze der Mensch- 
lichkeit und der zivilisierten Welt sowohl zu Wasser wie zu Lande durch die deutschen 
Streitkräfte werden beachtet werden, empfindet der Präsident, daß er sich nicht mehr 
weigern könne, den Regierungen, mit denen die Vereinigten Staaten verbündet sind, 
mit der Frage eines Waffenstillstandes näher zu treten. 
Er hält es aber für seine Pflicht, neuerdings zu erklären, daß der einzige 
Waffenstillstand, den ihnen zur Erwägung vorzuschlagen er sich für berechtigt erachten 
würde, ein solcher wäre, der die Vereinigten Staaten und die mit ihnen assoziierten 
Mächte in einer Lage lassen würde, in der sie jeder Abmachung, welche getroffen werden 
müßte, genügend Kraft beizusetzen vermögen, um eine Wiederaufnahme der Feindselig- 
keiten seitens Oeutschlands unmöglich zu machen. 
Der Präsident hat infolgedessen seine Korrespondenz mit den gegenwärtigen 
deutschen Behörden den Regierungen, mit denen die Regierung der Vereinigten Staaten 
als kriegführende Macht assoziiert ist, mit dem Vorschlag übermittelt, falls diese Re- 
gierungen geneigt sind, den Frieden zu den angebotenen Bedingungen und Grundsätzen 
herbeizuführen, ihre militärischen Ratgeber und die der Vereinigten Staaten einzu- 
laden, den gegen Deutschland assoziierten Regierungen die notwendigen Bedingungen 
für einen Waffenstillstand zu unterbreiten, der die Interessen der betreffenden Völker 
völlig wahren und das unbeschränkte Recht der assoziierten Regierungen zur Sicherung 
der Einzelheiten des Friedens gewährleisten würde, mit denen die deutsche Regierung 
sich einverstanden erklärt hat, vorausgesetzt, daß sie einen Waffenstillstand für möglich 
halten. Die Annahme dieser Waffenstillstandsbedingungen durch Deutschland wird den 
besten konkreten Beweis dafür bringen, daß es die Bedingungen und Grundsätze des 
(Friedens annimmt, aus denen die ganze Aktion ersprießt. 
Der Päsident fühlt, daß er nicht aufrichtig wäre, wenn er nicht, und zwar in 
möglichst klarer Form betonen würde, warum außerordentliche Sicherungen verlangt 
werden müssen. So bedeutungsvoll und wichtig die Verfassungsänderungen zu sein 
scheinen, von denen der deutsche Staatssekretär des Außern in seiner Note vom 20. OkZ
	        
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