Full text: Die Wahl der Arbeiterausschüsse und der Angestelltenaussschüsse.

— 58 — 
Der Ausschuß ist zum Zusammentritt während der Unterbrechung 
der Verhandlungen des Reichstags berechtigt. 
Der Bundesrat kann Zuwiderhandlungen gegen die Ausführungs- 
bestimmungen mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe 
bis zu zehntausend Mark oder mit eine dieser Strafen oder mit Haft 
bedrohen. 9ué20 
Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der 
Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens; macht er 
von dieser Befugnis binnen einem Monat nach Friedensschluß mit den 
zuropälschen Großmächten keinen Gebrauch, so tritt das Gesetz außer 
raft 
urtundlich unter Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und 
beigedrucktem aiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 5. Dezember 1916. 
(Siegel) 
Wilhelm 
von Bethmann Hollweg
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.