Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band V. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (5)

III 
Vorwort. 
Seitdem im Jahre 1895 die letzte systematische Darstellung des Staatsrechtes des 
Großherzogtums Baden erschienen, hat die Gesetzgebung des Reiches, sowie diejenige 
Badens derartige Fortschritte gemacht, daß jenes Werk zum größten Teil veraltet ist. 
Das schon hierdurch begründete Bedürfnis nach einer Neubearbeitung des ba- 
dischen Verfassungs= und Verwaltungsrechtes wird umso lebhafter empfunden, als 
es gerade in dem letzten Jahrzehnte nach längerem Aussetzen wieder zu einer regeren 
wissenschaftlichen Beschäftigung mit Fragen des badischen öffentlichen Rechtes ge- 
kommen ist, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Kenntnis dieses Rechtes zu ver- 
tiefen, und deren Ergebnisse eine zusammenfassende Verwertung verdienen. 
Bei der Anordnung des Stoffes wurde das von der Redaktion mitgeteilte Schema 
soweit als irgend möglich eingehalten. Ebenso wurde im Einverständnis mit der 
„Redaktion einem vielfach geäußerten Wunsche entsprechend die Darstellung des Ver- 
waltungsrechtes etwas umfangreicher ausgestaltet, als dies bei der Bearbeitung des 
badischen Staatsrechtes in der zweiten Auflage des Handbuchs des öffentlichen Rechtes 
der Fall war. 
Heidelberg, den 27. Januar 1909. 
Der Verfasser.
	        
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