Full text: Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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Paͤpsten nicht schwer fallen zu einer Zeit, in der ihre Weltherrschaft 
den höchsten Gipfel erreicht hatte. Eine Reihe der umfassendsten Ver- 
fügungen, wie sich keine andere Genossenschaft deren erfreute, ging 
von Rom aus durch die christlichen Lande, alle dazu bestimmt, den 
deutschen Orden auf Kosten der Christenheit zu Reichthum und Macht 
zu erheben. !) Es war ein Wendepunkt in seiner Geschichte. Jetzt 
sollte er jene einflußreiche, feste Stellung gewinnen, die ihn zu seiner 
großen politischen Wirksamkeit im Abendlande selbst, zur Gründung 
einer Landesherrschaft in Preußen befähigte. 
Wenn man die Bullen der Päpste, insbesondere Honorius III. 
liest, so gelangt man zu der Einsicht, daß ihre Verfasser von kei- 
nem Orden für das Heil Palästina's so viel hofften, wie von dem 
der deutschen Ritter, keinen so wie diesen zur mächtigen Schutzwehr 
des Abendlands gegen den Islam auserkoren hatten. Um die unge- 
heueren Summen zu erschwingen, die die Kriegführung im fernen 
Lande jenseits des Meeres erforderte, riefen sie alle christlichen Län- 
der auf zu frommen Spenden und Vermächtnissen, und die Opfer- 
freudigkeit der Gläubigen jedes Standes säumte nicht, sich der Pflicht 
gegen das bedrängte Grab des Heilandes auf solchem Wege mit 
reichlichen Gaben zu entledigen. Alljährlich zogen Ordenspriester, 
mit päpstlichen Briefen versehen, durch ganz Europa, um Kollekten zu 
halten, und an Alle war der Befehl von Rom ergangen, ihre Ankunft 
in den Städten und Klöstern wie die Ankunft von Engeln als ein 
segenbringendes Ereigniß mit Glockengeläute und fröhlichem Jubel 
zu begrüßen. Ueberall bildeten sich Halbbruderschaften des deutschen 
Ordens, deren Mitglieder, durch die von den Päpsten in Fülle ver- 
heißenen Gnaden und Ablässe bewogen, sich zu regelmäßigen Gaben, 
zur persönlichen Beförderung der Kollekten und schließlich zur testa- 
  
1) Vergl. die päpstlichen Bullen bei Duellius, hist. ord. Theut. Viennae 
1727. und Voigt, Gesch. Preußens Bd. II. S. 1—120.
	        
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