10
Zumuthung des Herzogs mit gerechtem Freiheitsstolze. Manche ließen
sich von dem Widerwillen gegen die Fremdherrschaft so weit fort-
reißen, daß sie, um ihr zu entgehen, lieber wieder zum Heidenthume
zurückkehrten.
Die Gefahr war auf den höchsten Punkt gestiegen: Christian
eilte den Papst davon zu benachrichtigen, und unverzüglich nahm sich
dieser der bedrohten Sache aufs Nachdrücklichste an.
In einem Schreiben an das eben versammelte Generalcapitel
des Cistercienserordens pries er das hochherzige Streben Christians,
tadelte ernstlich die demselben von seinen Ordensgenossen angethane
Kränkung und gebot ihnen allen, den trefflichen Glaubensprediger
nach Kräften zu unterstützen).
Ebdenso entschieden lautete das Schreiben, welches Innocenz an
die Polnischen Fürsten richtete!). Nachdem er den aus unberech-
tigter Herrschsucht hervorgegangenen Versuch „Einiger aus ihnen“,
die bekehrten Preußen ihrer Freiheit zu berauben und mit dem
Joche der Knechtschaft zu belasten, als unchristlich und dem Fort-
schritt des Bekehrungswerkes zuwider strenge gerügt, befahl er ihnen,
von solchem Beginnen abzustehen, und eröffnete ihnen zugleich,
daß der Erzbischof von Gnesen die unumschränkte Vollmacht habe,
die Bekehrten im ungestörten Genuß ihrer Unabhängigkeit gegen
Jedermann, nöthigenfalls selbst mit Anwendung des Bannspruches,
zu schützen.
Dieses letztere Schreiben hatte zwar als nächsten Zweck die Ab-
wehr einer Gefahr, welche der Bekehrung Preußens drohete. Aber
es enthielt zugleich eine für die politische Zukunft Preußens unabseh-
bar wichtige Entscheidung. Preußen, — das war die Bedeutung
des von Innocenz III. ergangenen Spruches, — soll nicht unter Pol-
11) Unterm 10. August 1213. Vgl. Ur k. 2.
12) Unterm 13. August 1213. Vgl. Urk. 3.