Full text: Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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die Weisheit und Milde gesehen, womit er unter ihnen gewirkt, die 
Kühnheit, womit er ihre Freiheit gegen die Anmaßung der Polen 
vertheidigt. Wem konnten sie sicherer auch ihre irdische Wohlfahrt 
vertrauen, unter wem glücklicher sein, als unter dem, der sie so un- 
eigennützig gesucht und gerettet hatte! Gerne gab Innocenz den bei- 
den Schenkungen seine Bestätigung ). 
So kehrte Christian denn als Preußens Bischof und Herr, 
von den ersten Fürsten des Landes begleitet, aus Italien zurück. 
Als Bischof hatte er die geistliche Obergewalt sowohl über das ganze 
dem Christenthum bereits gewonnene Gebiet, das Kulmische einge- 
schlossen"), als auch über alles dasjenige, was künftig noch in 
Preußen gewonnen werden sollte"68). Es hörte demnach jetzt das 
14) Urk. 4. a und b. Unter dem 18. Februar 1215. 
15) Obgleich das Kulmische Gebiet seit mehr als 100 Jahren zur Pol- 
nischen Herrschaft gerechnet wurde, — wir erinnern an die „Kulmische Kastellanei“ in 
der Landestheilung Boleslaw's III. bei Kadlubeck L. I. ep. 27. pg. 347. 
Boguphal ap. Sommersberg 1. p. 41. — so sah man es doch immer als einen 
eroberten Theil von Preußen an. 
16) Ueber das Jahr der Erhebung Christians zum Bischof von Preußen ha- 
ben wir keine andere Angabe, als die in obigen Urkunden gegebene. Sie reden zwar 
nicht direkt von Christians Bischofsweihe, aber wenn wir erwägen, daß die in 
Swabunos und Warpoda's Taufe vollendete Bekehrung zweier beträchtlichen Land- 
schaften die Bedingung erfüllte, welche, nach des Papstes Worten im Jahre 
1211, der Ernennung eines eignen Bischofs für Preußen vorangehen mußte, 
so werden wir nicht mit Unrecht Christians Weihe mit seiner und der beiden Neo- 
pöyten Anwesenheit in Rom zusammenfallen lassen. Zweifel scheint hiergegen nur 
eine von Wladislaw Odonicz ausgestellte Schenkungsurkunde bei Voigt, codex 
dipl. Prussicus, I, 7, erregen zu wollen. Die Schenkung, heißt es dort, sei ge- 
schehen Venerabili Pat.ti.. „, Episcopo et Abbati de Pruzie, mit welchen 
beiden Ausdrücken, wie der Verfolg zeigt, ein und dieselbe Person, nämlich, laut 
der päpstlichen Confirmation, Christian bezeichnet ist. Das Datum nun ist: 
Anno ab incarnatione Domini MCCXII. Wir wissen aber sicher, daß Chri- 
stian 1213 noch nicht Bischof war. Das geht aus dem Schreiben Innocenz an das 
Generalcapitel der Cistercienseräbte hervor, in welchem Christian nicht anders, als 
frater vestri ordinis genannt wird, und der Tadel, wenn Christian schon Bischof