Full text: Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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über das Mißlingen ihres Auftrages, '!2) Masovien längst ver- 
lassen 13) und waren nach Italien zurückgekehrt, um dem Hochmeister 
über den Ausgang Bericht zu erstatten. 
Hermann kehrte erst im Juni des folgenden Jahres mit dem 
Kaiser aus Palästina zurück.““) Die Botschaft, welche seiner in Italien 
wartete, entsprach seinen Hoffnungen ganz und gar nicht. Das Ge- 
ringste, was er diesmal zu ereeichen geglaubt, war der Besitz der bei- 
den Lande Kulm und Löbau. Nun waren diese nicht nur nicht gewon- 
nen, sondern es hatte sich gefunden, daß sie bereits einem Andern ge- 
hörten und daß dieser wenig geneigt sei, auch nur eines abzutreten. 
Das Schlimmste von Allem war, daß dem Heirn des Kulmerlandes, 
dem Bischofe von Preußen, die unbedingte Befugniß zustand, Jedem, 
den er auf Preußischem Boden nicht dulden wollte, den Zutritt zu 
versagen. Wie konnte bei diesem Stand der Dinge das ersehnte 
Ziel einer unabhängigen Ordensherrschaft in Preußen jemals erreicht 
werden? — Doch Hermann, der in so manchem harten Streit den 
Weg der Vermittlung gefunden, der noch eben selbst den Bann des 
Papstes nicht gescheut, 115) in dem ruhigen Selbstvertrauen, daß er 
112) Was ihnen von der Schenkung Konrads, nachdem Cbristian sic revidirt, 
übrig blieb, war für die Zwecke des Ordens so gut wie Nichts. — Die beiden Urkun- 
den, Konrads sowohl als Christians, vom J.A1228 sind seitdem aus den Verhand- 
lungen spurlos verschwunden. Das Verhältniß zu Christian wurde sväter 
ganz anders geordnet; und daß Konrad, so gut wie der Orden, die Urkunde 
als cassirt betrachtete, ersehen wir daraus, daß Konrad, indem er 1229 wieder mit 
dem Orben in Unterhandlung trat, das Dorf Orlow, welches in jener Schenkung 
enthalten war, demselben in einer neuen Urkunde zu verschreiben für nöthig 
hielt. — Der Protest Christians hat also seine Wirkung gehabt. 
113) Die von des Hochmeisters Vorstellung ganz verschiedenen Verhältnisse, 
welche den Gesandten entgegengetreten, machten es ihnen zur Pflicht, persönlich zu 
berichten. Für diese hatten sie gar keine Vollmachten und Instruktionen, mußten 
überhaupt glauben, daß der Orden unter solchen Umständen sich zur Uebernahme 
des Kampfes nimmer verstehen könne. Zudem waren sie gar nicht beauftragt, 
in Preußen zu bleiben, sondern gerade dazu „Tepas Prussiae, “ damit der 
Hochmeister aus ihrem eignen Munde sicheren und ausführlichen Bescheid vernähme. 
111) Bgl. Balmer, Regg. S. 112. 115) Voigt, Gesch. Pr.'# II, 206 ff.