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soviel wie möglich unseren Gegnern aufzuerlegen und darüber hinaus,
innerhalb der Grenzen des Erreichbaren, nicht den Zufall entscheiden zu
lassen, sondern eine gerechte Verteilung der Kriegslasten herbeizuführen.
So ergibt sich, daß wir nach einem ##berblick über die Gesamthöhe des deut-
schen Kriegsschadens uns der Frage zuwenden müssen, wie nach geltendem
Recht die Verteilung dieses Schadens sich regeln würde. Der Krieg hat
Verhältnisse geschaffen, wie sie kein Mensch vorausgesehen hat. Es leuchtet
daher ohne weiteres ein, daß Gesetze, die vor einer Reihe von Jahrzehnten
für die Regelung der Kriegsschäden erlassen worden sind, nicht ausreichen
können, um die gewaltigen Lebensvorgänge zu erfassen, die sich jetzt vor
unseren Augen vollziehen. Im Anschluß an die Darstellung des geltenden
Rechts und seiner bisherigen Entwickelung wird sich also von selbst die Frage
auftun, was unsere Gesetzgebung und Verwaltung den neuen Verhältnissen
und Tatbeständen gegenüber an Rechtsvorschriften zu schaffen habe.
Die vorliegende Schrift möchte zur Lösung dieser für das künftige Ge-
deihen unseres Landes und Volkes wichtigen Frage beitragen und über den
Kreis derer hinaus, die sich schon jetzt von Amts wegen damit befassen, in
der Allgemeinbeit des deutschen Volkes Verständnis, Teilnahme und Mit-
arbeit wachrufen.
Was heißt Schaden?
In unserer Gesetzgebung finden wir keine Bestimmung dafür. Was
Schaden sei, wird als bekannt vorausgesetzt. Es empfiehlt sich aber doch,
bei einer Erörterung gerade des Kriegsschadens kurz darzulegen, was unter
Schaden im Rechtssinne zu verstehen sei.
Schaden ist jede Verminderung oder Vernichtung menschlicher Werte.
Hieraus ergeben sich zwei Merkmale: erstens, es muß eine wahrnehm-
bare Veränderung vorliegen, irgendein Eingriff, der den vor-
handenen Zustand oder seine Entwickelung beeinflußt; zweitens muß unser
Werturteil diese Veränderung als eine Minderung oder gar Ver-
nichtung des Wertes auffassen. Seit alten Zeiten unterscheidet man den
unmittelbaren Schaden, die Entziehung eines bereits vor-
handenen Wertes, und den mittelbaren Schaden, der sich nur in der
Beeinträchtigung wertvoller Möglichkeiten äußert.
Für den Kriegsschaden spielt diese Anterscheidung zwischen unmittelbarer
Einbuße und entgangenem Gewinn eine große Rolle.