Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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habe ich befürchtet, daß sie eine so starke Verletzung des National- 
gefühls enthielte, daß sie später den Frieden frühzeitig beeinträch- 
tigen würde. Ich habe mich deshalb darauf beschränkt, zu fordern, 
daß wir nach dem Prinzip der meistbegünstigten Nationen uns 
gegenseitig zu behandeln hätten.“ 
Lassen sich diese Ausführungen auch für die uns bevorstehenden 
Friedensverhandlungen verwerten? Trifft das, was staatsmännische Klug- 
heit damals gebot, auch für die heutigen Verhältnisse zus 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen heute und damals ist zunächst 
der, daß es sich 1871 nur um einen Vertrag zwischen zwei einzelnen Staaten 
handelte, während heute fast das gesamte Wirtschaftsgebiet nicht nur Euro- 
pas, sondern der ganzen Welt in Frage steht. Deshalb kommt auch die 
Verletzung des Nationalgefühls nicht so sehr in Betracht. Im Jahre 1871 
fühlte Frankreich sich vor den Augen aller anderen Staaten besiegt, und 
jede Friedensbedingung, die einen allzu scharfen Eingriff in die Staatshoheit 
Frankreichs bedeutete, mußte um so empfindlicher wirken, weil Frankreich 
bei diesem Friedensschluß aller Augen auf sich gerichtet sah. Heute sind die 
Zuschauer in der Minderzahl, und die Kriegführenden umfassen, alles in 
allem zusammengenommen, den größten Teil der Kulturwelt. Deshalb kann 
man hier wohl von dem Nationalgefühl absehen, wenn es sich darum han- 
delt, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den kriegführenden Staaten 
durch einen alsbald abzuschließenden Vertrag wieder zu ordnen. Dazu 
kommt nun, daß eine ganze Reihe von denjengen Bestimmungen, die wir 
in Handelsverträgen finden, alsbald nach Friedensschluß dringend 
neuer Gestaltungbedürfen. 
Die neueren Handelsverträge pflegen über folgende Fragen Ver- 
einbarungen zu treffen: 
Höhe der Ein- und Ausfuhrzölle 
Ein- und Ausfuhrverbote 
Schiffsverkehr 
Eisenbahnverkehr (wichtig die Frage der Vereitelung von Zollver- 
einbarungen durch innerstaatliche Eisenbahn-Tarifpolitik.) 
Paßwesen 
Niederlassung von Ausländern 
Grundbesitz 
Abgaben 
Gerichtsbarkeit 
1) S. hierüber Löwinger, die zukünftigen Handelsverträge und die Eisenbahnen. 
Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis. 1915, 158.
	        
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