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inwieweit sich aus dieser Kriegsgesetzgebung Schadenersatzansprüche der
einzelnen gegen den Staat herleiten lassen. Dort wird denn auch die
Kriegsgesetzgebung, insbesondere Veräußerungsverbote, Beschlagnahmen,
Untersagung des Betriebes und Zwang zu Abschlüssen, näher darzustellen
sein. Hier sei nur noch ein kurzer überblick über den Kriegsschaden gegeben,
wie er sich in der wirtschaftlichen Unternehmung des deutschen Volkes
geltend macht.
Von der deutschen Land- und Forstwirtschaft wird man
wohl sagen können, daß der Krieg ihr im ganzen, rein wirtschaftlich ge-
nommen, sehr viel mehr Schaden als Nutzen gebracht hat. Zwar sind die
Absatzverhältnisse und die Preise günstiger geworden, als sie vordem waren.
Auf der anderen Seite haben aber Arbeitermangel, Preiserhöhung der
Betriebsmittel und Entziehung des Pferdebestandes zu einer starken Er-
höhung der Betriebsausgaben und zu neuen Erschwerungen der Betriebs-
verhältnisse geführt. Auch hat die Einberufung der Betriebsleiter und der
Angestellten die Landwirtschaft besonders schwer geschädigt, da hier die Be-
schaffung des Ersatzes mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, oft sogar
unmöglich war. Die Kreditverhältnisse, deren Gestaltung ja für die deutsche
Landwirtschaft, besonders im Osten eine Lebensfrage ist, sind infolge des
Krieges auch schwieriger geworden. So wird sich als Saldo ergeben, daß
hier ein Kriegsschade vorliegt, dessen Beseitigung um so dringender ist, als
wir durch diesen Krieg erkannt haben, wie nötig Deutschland eine aus-
reichende, selbständige Versorgung mit Nahrungsmitteln braucht. Dieser
Kriegsschade der deutschen Landwirtschaft wird wohl weniger durch Zahlung
barer Summen, als durch die verschiedensten wirtschaftspolitischen Maß-
nahmen auszugleichen sein, wie denn überhaupt gerade bei dem Kriegs-
schaden besonders betont werden muß, daß er nicht in erster Reihe Bargeld
zum Ziele haben soll, sondern die Wiederherstellung geordneter Verhält--
nisse, die eine erfolgreiche Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte er-
möglichen.
Während die Landwirtschaft im großen und ganzen nur für den
inländischen Markt arbeitet, teilt sich das deutsche Gewerbe in zwei
große, ganz verschiedene Gebiete: der eine Teil arbeitet für den eigenen
Bedarf, der andere Teil für den Bedarf der Welt außerhalb der Grenzen
unseres Reiches. Naturgemäß sind die Einwirkungen des Krieges bei
diesen beiden Gruppen deutschen Gewerbes sehr verschieden gewesen, und
vor allen Dingen werden sich nach Friedensschluß die Verhältnisse in diesen
beiden Gruppen ganz verschieden gestalten. Innerhalb Deutschlands wird
die Nachfrage voraussichtlich sehr bald wieder zu einer ausreichenden Be-
schäftigung aller Erwerbszweige des inländischen Bedarfes führen. Wir
K *