Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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inwieweit sich aus dieser Kriegsgesetzgebung Schadenersatzansprüche der 
einzelnen gegen den Staat herleiten lassen. Dort wird denn auch die 
Kriegsgesetzgebung, insbesondere Veräußerungsverbote, Beschlagnahmen, 
Untersagung des Betriebes und Zwang zu Abschlüssen, näher darzustellen 
sein. Hier sei nur noch ein kurzer überblick über den Kriegsschaden gegeben, 
wie er sich in der wirtschaftlichen Unternehmung des deutschen Volkes 
geltend macht. 
Von der deutschen Land- und Forstwirtschaft wird man 
wohl sagen können, daß der Krieg ihr im ganzen, rein wirtschaftlich ge- 
nommen, sehr viel mehr Schaden als Nutzen gebracht hat. Zwar sind die 
Absatzverhältnisse und die Preise günstiger geworden, als sie vordem waren. 
Auf der anderen Seite haben aber Arbeitermangel, Preiserhöhung der 
Betriebsmittel und Entziehung des Pferdebestandes zu einer starken Er- 
höhung der Betriebsausgaben und zu neuen Erschwerungen der Betriebs- 
verhältnisse geführt. Auch hat die Einberufung der Betriebsleiter und der 
Angestellten die Landwirtschaft besonders schwer geschädigt, da hier die Be- 
schaffung des Ersatzes mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, oft sogar 
unmöglich war. Die Kreditverhältnisse, deren Gestaltung ja für die deutsche 
Landwirtschaft, besonders im Osten eine Lebensfrage ist, sind infolge des 
Krieges auch schwieriger geworden. So wird sich als Saldo ergeben, daß 
hier ein Kriegsschade vorliegt, dessen Beseitigung um so dringender ist, als 
wir durch diesen Krieg erkannt haben, wie nötig Deutschland eine aus- 
reichende, selbständige Versorgung mit Nahrungsmitteln braucht. Dieser 
Kriegsschade der deutschen Landwirtschaft wird wohl weniger durch Zahlung 
barer Summen, als durch die verschiedensten wirtschaftspolitischen Maß- 
nahmen auszugleichen sein, wie denn überhaupt gerade bei dem Kriegs- 
schaden besonders betont werden muß, daß er nicht in erster Reihe Bargeld 
zum Ziele haben soll, sondern die Wiederherstellung geordneter Verhält-- 
nisse, die eine erfolgreiche Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte er- 
möglichen. 
Während die Landwirtschaft im großen und ganzen nur für den 
inländischen Markt arbeitet, teilt sich das deutsche Gewerbe in zwei 
große, ganz verschiedene Gebiete: der eine Teil arbeitet für den eigenen 
Bedarf, der andere Teil für den Bedarf der Welt außerhalb der Grenzen 
unseres Reiches. Naturgemäß sind die Einwirkungen des Krieges bei 
diesen beiden Gruppen deutschen Gewerbes sehr verschieden gewesen, und 
vor allen Dingen werden sich nach Friedensschluß die Verhältnisse in diesen 
beiden Gruppen ganz verschieden gestalten. Innerhalb Deutschlands wird 
die Nachfrage voraussichtlich sehr bald wieder zu einer ausreichenden Be- 
schäftigung aller Erwerbszweige des inländischen Bedarfes führen. Wir 
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