38
sicht, daß nach Friedensschluß das Deutschtum in den feindlichen Staaten
von neuem Wurzel fassen könne, wird voraussichtlich nur gering sein,
wenn das Reich nicht mit starker Hand dem Auslandsdeutschtum diesen
schweren Kriegsschaden tragen hilft. Besonders schwierig liegen die Ver-
hältnisse hier deshalb, weil im feindlichen Ausland während der ganzen
Jeit des Krieges der Wettbewerb sowohl der feindlichen Länder selbst wie
des neutralen Handels ungestört hat wirken können und zum Teil rücksichts-
los auch mit Mitteln gewirkt hat, die wir als unlauter bezeichnen müssen.
Die nach Friedensschluß zunächst sicher vorhandene Mißstimmung wird das
Wiederaufblühen deutscher Arbeit im feindlichen Ausland auch erschweren,
und endlich ist zu berücksichtigen, daß dem Auslandsdeutschtum bisher noch
eine selbständige, starke Kreditorganisation fehlt. Eine solche zu
schaffen, wird die erste Aufgabe des Reiches nach Friedensschluß sein.
*“ 4
#.
3. Der Kriegsschaden der Deutschen im verbündeten
und neutralen Ausland.
Zwischen Deutschland und seinen Bundesgenossen haben bei Ausbruch
des Krieges zahlreiche bedeutende Beziehungen bestanden, und es steht
außer Zweifel, daß auch sie durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogen
worden sind. Das gilt insbesondere von den mittelbaren Schäden, die wir
bereits als die Folgen der Kriegswirtschaftskrisis gekennzeichnet haben. Auch
abgesehen davon haben sicherlich viele in den Ländern unserer Verbündeten
ansässigen Reichsdeutschen durch den Krieg Einbuße erlitten. Soweit es
sich dabei um unmittelbaren Kriegsschaden handelt — z. B. Zerstörung
deutschen Eigentums in dem österreichischen Kriegsgebiet östlich der Kar-
pathen — werden die Ansprüche der Reichsdeutschen wohl ebenso behandelt
werden, wie die Ansprüche der innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches
selbst wohnenden Bürger. Ob man die Feststellung und Verfolgung in
solchen Fällen den Behörden des verbündeten Staates überläßt, wird noch
zu erwägen sein. Da meistens diese Feststellungen nur an Ort und Stelle
getroffen werden können und oft in Zusammenhang mit der Nachbar-
schaft stehen, wird es sich wohl empfehlen, daß die Auslandsdeutschen sich
hier nicht an die deutsche Regierung, sondern an die ihres Aufenthaltsstaates
wenden. Im Friedensschluß wird jedenfalls gemeinsam vorzugehen sein.
Nicht nur den im Kampfe stehenden Staaten und Völkern fügt dieser
Krieg Schaden zu. Seine Wirkungen erstrecken sich über die ganze Welt,
und so werden auch die Auslandsdeutschen in den neutralen Ländern allent-