Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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halben Kriegsschaden zu verzeichnen haben. Soweit es sich dabei um 
unmittelbare Kriegsschäden handelt, zum Beispiel Vernichtung oder Ent- 
ziehung von Werten, welche diese Auslandsdeutschen im feindlichen Ausland 
besessen haben, ist das Deutsche Reich natürlich der gegebene Vertreter für die 
Verfolgung der Interessen auch der außerhalb seines eigentlichen Staats- 
gebietes ansässigen Deutschen. So sehen wir, daß sich der Kriegsschaden des 
deutschen Volkes keineswegs auf sein Staatsgebiet beschränkt, sondern daß 
überall in der Welt, wo deutsche Arbeitskraft und deutsches Vermögen sich 
angesiedelt haben, auch deutscher Kriegsschaden zu verzeichnen ist. Soll 
das Reich etwa den durch rechtswidrige Beschlagnahme von Waren ver- 
ursachten Schaden deshalb weniger gern und nachdrücklich verfolgen, weil 
der Geschädigte nicht in Deutschland, sondern im Ausland wohnt? Das 
hieße einer alten Klage neuen Grund geben, hieße, bestätigen, was man so 
oft von Auslandsdeutschen hört: sie würden nur als Deutsche zweiter Klasse 
angesehen. Tritt das Reich dafür ein, daß der von den feindlichen Staaten 
deutschem Vermögen völkerrechtswidrig zugefügte Schade ersetzt werde, so 
darf es keinen Unterschied machen, wo in aller Welt der geschädigte Reichs- 
deutsche seinen Wohnsitz hat. Nur dann, wenn der Schutz des Reiches jedem 
Deutschen überall zur Seite steht, kann sich das Deutschtum in der Welt 
frei und stark entfalten. 
4. Die ehemaligen Deutschen. 
Eine eigenartige Erscheinung unseres Volkstums, die wir nicht zum 
zweiten Male in der Welt finden, ist der allenthalben in der Welt vor- 
handene Bestand an ehemaligen Deutschen. Ihre Verhältnisse sind bisher 
wenig bekannt gewesen und wenig beachtet worden. Erst der Krieg hat 
wohl einem größeren Kreise von Inlandsdeutschen überhaupt Anlaß 
gegeben, an diese ehemaligen Deutschen zu denken. 
Es liegt an der besonderen Entwicklung der Geschichte des deutschen 
Volkes, daß es möglich gewesen ist, von unserem Volkstum eine zahlreiche 
Gruppe staatsrechtlich zu trennen, ohne daß der innere Zusammenhang mit 
dem Volkstum der Heimat verloren gegangen ist. Lange Zeiten hindurch 
hat die Auswanderung aus deutschen Landen unserem Volkstum zahlreiche 
Kräfte entzogen. Ein sehr großer Teil davon ist in fremde Staaten auf- 
gegangen, ja, zum Teil hat er sogar die Grundlage für das Entstehen 
freimder Staaten abgegeben. So ist insbesondere das Deutschtum einer der
	        
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