Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Ruf des Deutschen Reiches zu schädigen. Eine Weltmacht, wie das Deutsche 
Reich es doch ist und auch sein will, darf den verlorenen Söhnen gegenüber 
nicht kleinlich und engherzig sein. Für die Zukunft soll es gelten, daß alle 
Deutschen, die sich bewußt ihrer Wehrpflicht entziehen, für immer aus dem 
Staatsverband des Deutschen Reiches ausscheiden, denn nach den Gesetzen 
vom Jahre 1913 sind genügend Möglichkeiten gegeben, um Unbilligkeiten, 
die sich hier im einzelnen ergeben können, vorzubeugen. 
Ganz anders aber liegt es mit der Vergangenheit, die nur deshalb eine 
so bedauerliche Erscheinung aufweist, wie es das staatlose Deutschtum ist, 
weil unsere Gesetzgebung damals nicht genügend Weitblick gehabt hat, um 
zu erkennen, was in einem Volkstum, das seine Einflüsse über die Grenze 
seines Staatsgebietes hinaus in die ganze Welt erstreckt, vor sich gehen kann. 
Es wird einen Zuwachs, nicht nur an Macht, sondern auch an Ansehen 
und gutem Ruf bedeuten, wenn das Deutsche Reich sich in und nach diesem 
Kriege auch der Deutschen annimmt, die der Form nach nicht mehr zu 
seinem Staatsverband gehören, die von seinen Feinden aber dazu gerechnet 
werden, und die im Grunde schließlich doch mit ihrem ganzen Denken und 
Fühlen deutsch geblieben sind.
	        
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