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Ruf des Deutschen Reiches zu schädigen. Eine Weltmacht, wie das Deutsche
Reich es doch ist und auch sein will, darf den verlorenen Söhnen gegenüber
nicht kleinlich und engherzig sein. Für die Zukunft soll es gelten, daß alle
Deutschen, die sich bewußt ihrer Wehrpflicht entziehen, für immer aus dem
Staatsverband des Deutschen Reiches ausscheiden, denn nach den Gesetzen
vom Jahre 1913 sind genügend Möglichkeiten gegeben, um Unbilligkeiten,
die sich hier im einzelnen ergeben können, vorzubeugen.
Ganz anders aber liegt es mit der Vergangenheit, die nur deshalb eine
so bedauerliche Erscheinung aufweist, wie es das staatlose Deutschtum ist,
weil unsere Gesetzgebung damals nicht genügend Weitblick gehabt hat, um
zu erkennen, was in einem Volkstum, das seine Einflüsse über die Grenze
seines Staatsgebietes hinaus in die ganze Welt erstreckt, vor sich gehen kann.
Es wird einen Zuwachs, nicht nur an Macht, sondern auch an Ansehen
und gutem Ruf bedeuten, wenn das Deutsche Reich sich in und nach diesem
Kriege auch der Deutschen annimmt, die der Form nach nicht mehr zu
seinem Staatsverband gehören, die von seinen Feinden aber dazu gerechnet
werden, und die im Grunde schließlich doch mit ihrem ganzen Denken und
Fühlen deutsch geblieben sind.