Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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wir gestehen, daß abgesehen von den besonderen Maßnahmen Preußens 
nach den Napoleonischen Kriegen, dieses für Volk und Staat hochbedeut- 
same Gebiet bisher nur eine dürftige Bearbeitung gefunden hat. Freilich 
ließ sich im Jahre 1871 der damalige, mit dem heutigen gar nicht vergleich- 
bare Kriegsschaden durch die hohe Kriegsentschädigung schnell überwinden. 
Der gegenwärtige Krieg stellt uns vor die Aufgabe, dieses Gebiet unseres 
Rechts von Grund auf neu zu regeln. Was der erste Teil dieser Schrift 
über den Umfang des Kriegsschadens gesagt hat, dürfte erweisen, wie wichtig 
für unseren Staat und alle seine Bürger die Ausgleichung der Kriegs- 
schäden ist. Daß unser bisheriges und geltendes Recht nicht mehr ausreicht, 
um die Aufgaben zu lösen, die hier vor uns liegen, diese Erkenntnis muß 
nicht nur unserer Staatsverwaltung, sondern unserer ganzen Volksgemein- 
schaft aufgehen. Erst dann wird es möglich sein, den ungeheuren Schaden 
zu überwinden, den dieser Krieg auch uns gebracht hat.
	        
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