Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

52 
Auf Grund besonderer Gesetze — Zusammenstellung im Anhang — sind 
überwiesen worden: 
120 000 O00 Mark für die Bildung eines Reichs-Hriegsschatzes, 
561 000 000 Mark für den Reichs--Invalidenfonds, 
320 540 430 Mark für das „Retablissement“ des Reichsheeres, 
250 550 911 Mark für Festungs= und Eisenbahnbauten in Elsaß-- 
Lothringen, 
270 916 000 Mark für Festungen, Schießplätze und sonstige mili- 
üterische Bauten im Reiche, 
24 000 000 Mark für den Bau eines Reichstagsgebäudes, 
6 000 000 Mark für Erwerb von Grundstücken. 
1 553 007 341 Mark. 
Die Gemeinden hat man über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus 
für Kriegsleistungen entschädigt, und der Rest, der nach Ersatz einer Reihe 
besonderer Kriegsschäden verblieb, ist auf Reich und Bundesstaaten ver- 
teilt worden. 
Was den eigentlichen Kriegsschaden der einzelnen Bürger betrifft, so 
ging man 1871 davon aus, daß Rechtsansprüche auf Entschädigung gegen 
das Deutsche Reich überhaupt nicht beständen, daß es sich also nur um Be- 
willigungen aus Billigkeitsgründen handeln könne. So hat man Ersatz 
gewährt für die Beschädigungen und Zerstörungen, die auf dem Kriegs- 
schauplatz durch Brand und Beschießung verursacht worden sind — 
man hat die deutsche Reederei entschädigt — für Angehörige der 
Reserve und Landwehr., die infolge des Feldzuges in ihrer Wirt- 
schaftsstellung besonders schwer beeinträchtigt worden waren, hat man 
12 Millionen. Mark bewilligt — und endlich sind für die aus Frankreich 
ausgewiesenen Reichsdeutschen 6 Millionen Mark ausgesetzt 
worden, nachdem man bereits während des Krieges durch besondere, für 
diesen Zweck erhobene Kontributionen den Auslandsdeutschen rund 7 Mil- 
lionen Franken verschafft hatte. 
Da man daran denken könnte, diese vier Sondergesetze für den vor- 
liegenden Krieg als Muster zu benutzen, sind sowohl die Gesetze, wie ihre 
damalige Begründung dem Anhang im Wortlaut beigefügt. Aus den Be- 
ratungen im Reichstag ist besonders hervorzuheben die Haltung, welche 
Bismarck gegenüber den Auslandsdeutschen einnahm. Man empfindet es 
in seinen Worten, daß eine gewisse Mißstimmung in ihm lebendig war. 
Den Grund findet man in seiner Rede vom 2. Juni 18711) angedeutet. Er 
  
  
1) Sitzungsberichte des Reichstags. Leg.-P. I. Session 1871. S. 986.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.