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Auf Grund besonderer Gesetze — Zusammenstellung im Anhang — sind
überwiesen worden:
120 000 O00 Mark für die Bildung eines Reichs-Hriegsschatzes,
561 000 000 Mark für den Reichs--Invalidenfonds,
320 540 430 Mark für das „Retablissement“ des Reichsheeres,
250 550 911 Mark für Festungs= und Eisenbahnbauten in Elsaß--
Lothringen,
270 916 000 Mark für Festungen, Schießplätze und sonstige mili-
üterische Bauten im Reiche,
24 000 000 Mark für den Bau eines Reichstagsgebäudes,
6 000 000 Mark für Erwerb von Grundstücken.
1 553 007 341 Mark.
Die Gemeinden hat man über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus
für Kriegsleistungen entschädigt, und der Rest, der nach Ersatz einer Reihe
besonderer Kriegsschäden verblieb, ist auf Reich und Bundesstaaten ver-
teilt worden.
Was den eigentlichen Kriegsschaden der einzelnen Bürger betrifft, so
ging man 1871 davon aus, daß Rechtsansprüche auf Entschädigung gegen
das Deutsche Reich überhaupt nicht beständen, daß es sich also nur um Be-
willigungen aus Billigkeitsgründen handeln könne. So hat man Ersatz
gewährt für die Beschädigungen und Zerstörungen, die auf dem Kriegs-
schauplatz durch Brand und Beschießung verursacht worden sind —
man hat die deutsche Reederei entschädigt — für Angehörige der
Reserve und Landwehr., die infolge des Feldzuges in ihrer Wirt-
schaftsstellung besonders schwer beeinträchtigt worden waren, hat man
12 Millionen. Mark bewilligt — und endlich sind für die aus Frankreich
ausgewiesenen Reichsdeutschen 6 Millionen Mark ausgesetzt
worden, nachdem man bereits während des Krieges durch besondere, für
diesen Zweck erhobene Kontributionen den Auslandsdeutschen rund 7 Mil-
lionen Franken verschafft hatte.
Da man daran denken könnte, diese vier Sondergesetze für den vor-
liegenden Krieg als Muster zu benutzen, sind sowohl die Gesetze, wie ihre
damalige Begründung dem Anhang im Wortlaut beigefügt. Aus den Be-
ratungen im Reichstag ist besonders hervorzuheben die Haltung, welche
Bismarck gegenüber den Auslandsdeutschen einnahm. Man empfindet es
in seinen Worten, daß eine gewisse Mißstimmung in ihm lebendig war.
Den Grund findet man in seiner Rede vom 2. Juni 18711) angedeutet. Er
1) Sitzungsberichte des Reichstags. Leg.-P. I. Session 1871. S. 986.