Einleitung.
In der ganzen, uns bisher bekannten Geschichte der Welt hat noch kein
Geschehen einen so ungeheuren Schaden angerichtet wie der Krieg, der im
August 1914 über uns gekommen ist. Weder Naturereignisse — Feuers-
brünste, Erdbeben, überschwemmungen, Vulkanausbrüche — noch irgend-
ein Eingriff von Menschenhand hat je solch eine Zerstörung von Werten
verursacht, wie wir sie jetzt erleben.
Es ist daher eine der wichtigsten Aufgaben, die nicht nur unserem
Staate, sondern allen seinen Bürgern obliegt, auf die Ausgleichung eines
so großen, noch nie dagewesenen Schadens bedacht zu sein. Die Er-
folge unserer Waffen können diesen Ausgleich wohl zum Teil herbeiführen,
indem sie uns eine hohe Kriegsentschädigung erkämpfen. Verhandlungen
über die Kriegsentschädigung haben aber nicht nur kriegerische Erfolge zur
Voraussetzung, sondern sind auch durch friedliche Vorarbeiten bedingt —
und, was nicht weniger wesentlich ist, durch den festen, einheitlichen Willen
des Volkes, der auch hierin die Regierung zu stützen unbeugsam entschlossen
ist. Außerdem hängt der Schadensausgleich nicht nur von der Kriegs-
entschädigung ab, man wird auch noch auf anderen Wegen die Einbuße wett-
machen können und müssen, die unsere gesamte Wirtschaftsordnung durch den
Krieg erlitten hat. Jedenfalls steht außer Zweifel, daß die Regelung der
Kriegsschäden und des Kriegsschadenersatzes heutzutage wichtiger ist, denn
je in einem Kriege bisher.
Will man zielbewußt und nach einheitlichem, großem Plan vorgehen,
so muß man sich zuallererst einen #berblick über die Sachlage verschaffen.
Man hat festzustellen, was der Krieg dem deutschen Staat und dem deut-
schen Volke überhaupt an Schaden gebracht hat.
Von vornherein wird man sich dabei sagen müssen: Nicht allen Kriegs-
schaden werden wir unseren Gegnern aufbürden können. Einen Teil werden
wir selbst tragen müssen, und einen Teil wird auch jeder einzelne
nicht von sich abwälzen können. Es soll aber unsere Sorge sein,
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