Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

Das  dentshe  Reith  und  seine  einfelnen  Glieder.  (Dez.  25—27.)  197

„Die  eichsregierung  möge  die  Organisation  des  Landes  dahin  abändern,
  daß  der  Sitz  der  elsaß-  ktor  ischer  Regierung  in  Straßburg  sich
befinde,  daß  das  Reichsland  nicht  mehr  dem  Reiche,  sondern  dem  Kaiser  persönlich
  unterthan  und  zwar  durch  Personalunion  mit  ihm  verbunden  sei,  wie
Luxemburg  mit  der  holländischen  Krone,  so  daß  der  Kaiser  als  Fürst  von
Elsaß-Lothringen  einen  Statthalter  nach  Straßburg  delegire,  der,  mit  Bollmacht
  ausgerüstet,  die  eigentliche  und  wirkliche  Executivgewalt  bilde  und  das
Land  mit  Hülfe  von  inheimi  gen  Kammern  und  von  Räthen  oder  Ministern
verwalte  und  regiere."

Das  Reichsland  würde  somit  in  ein  „Kaiserland“  verwandelt,  wie
dies  ja  schon  im  vorigen  Jahre  mehrfach  in  En  schriften.  Broschüren  und
Zeitungen  vorgeschlagen  wurde.  Die  höhere  Berliner  Instanz  für  Elsaßothringen,
  der  Bundesrath  und  das  Reichskanzleramt,  würde  wegfallen,  und
in  Straßburg,  in  einer  Statthalterei,  läge  der  Schwerpunkt  der  rregierenden
Verwaltung  oder  der  verwaltenden  Regierung.  Dem  Antrage  Schneegans,
welcher  dahin  ging:  „Eine  eigene  Verfassung  als  Bundesstaat  —  Sitz  der
Regierung  in  Straßburg.  —  Vertretung  im  Bundesrath“  —  steht  nicht  ein
prinzipieller  Gegenantrag,  sondern  nur  das  Amendement  von  Fulter  gegenüber:
  „Eine  Verfassung  analog  der  der  anderen  deutschen  Staaten;  Regierung
des  Landes  durch  einen  in  Straßburg  regierenden  unmittelbaren  Dele  egirten
des  Souveräns.?  Die  Elsässer  wollen  von  dieser  unklaren  Fassung  nichts
wissen,  und  so  bleiben  die  Lothringer  in  der  Minderheit,  und  nachdem  sie
geschlagen  waren,  sind  sie  auch  damit  zufrieden.  Die  französischen  Blätter
esprechen  den  Vorfall  mit  anerkennenswerther  Objectivität,  verhehlen  aber
nicht,  Lah  damit  den  Revanche-Gelüsten  die  Spitze  abgebrochen  wäre.  Ueber  die
nationale  Bedeutung  des  Beschlusses  kann  man  streiten;  sein  internationaler
Werth  ist  unverkennbar.

25.—29.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Der  Präsident  des
preußischen  Abgeordnetenhauses,  v.  Bennigsen,  geht  im  Einverständniß
mit  den  Führern  der  national-liberalen  Partei  nach  Varzin,  um  mit
dem  Reichskanzler  über  die  Grundlagen  einer  Lösung  der  Kanzlerkrisis
  zu  unterhandeln.

27.  Dezember.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  beräth  das
Budget.  Der  Marine-Etat  weist  bei  den  ordentlichen  Ausgaben  ein
Mehr  von  3½  Mill.  Mk.,  bei  den  außerordentlichen  ein  solches  von
6  Millionen  auf.  Die  Mehrausgaben  im  Mititär-Etat  betragen  im
Ganzen  1  Mill.  Mk.  Dem  Reichstag  soll  das  Casernirungsgesetz  in
der  nächsten  Session  wieder  vorgelegt  werden.  Ferner  beantragt  der
Reichskanzler  die  Errichtung  eines  „Centräl-Bureau's  für  den  Reichskanzler“
  mit  einem  jährlichen  Aufwande  von  50,980  Mk.

Mit  diesem  „Central-Bureau“  will  ch-  der  Kanzler  eine  Behörde  für
seine  Person  allein  schaffen,  und  er  begründet  ein  Verlangen  folgendermaßen:
Der  Reichskanzler  ist  bei  dem  Mangel  jedes  zu  seiner  unmittelbaren  Verfügung
  stehenden  Beamten  für  die  verschiedenartigen,  persönlich  ihm  obliegenden
  Geschäfte  in  jeder,  auch  der  geringfügigsten  Angelegenheit  auf  den
persönlichen  Verkehr  mit  den  Chess  der  einzelnen  Ressorts  angewiesen.  Abesehen
  von  den  hieraus  sich  ergebenden  Weiterungen  lassen  sich  manche  Ge-6
  te  -überhaupt  nicht  durch  Rücksprache  erledigen,  sondern  machen  einen