Full text: Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Anhang. 147 
Der Verein für das Deutschtum im Ausland — 
Geschäftsstelle des Hauptvorstandes Berlin W. 62, Kurfürsten- 
straße 105 — ist bereit, Deutsche bei der Erhaltung ihrer R. 
und ehemalige Deutsche bei dem Wiedererwerb der RA. zu 
unterstützen. 
2. Uebersicht über das Recht des Auslands. 
Im Rahmen des vorliegenden Werkes kann nicht eine Dar- 
stellung des ausländischen Rechts gegeben werden, auf Grund 
deren Ausländer oder Deutsche, die eine ausländische St A. er- 
werben wollen, sich über Erwerb und Verlust solcher Rechte 
unterrichten könnten. Vielmehr ist der Zweck dieser Uebersicht 
der, dem Deutschen, vor allem dem deutschen Studenten, eine 
Darstellung der wichtigsten Grundsätze zu geben, nach welchen 
die verschiedenen Staaten der Welt ihr Bürgerrecht regeln. 
Ich beschränke daher die Uebersicht, die der Zusammenstellung 
der Regierungsvorlage zum RSt. — B. 72 bis 86 — entnommen 
ist, auf die wichtigsten Grundsätze und auf folgende Staaten 
Belgien 
Dänemark 
Deutschland 
Frankreich 
Großbritannien 
Japan 
Italien 
Niederlande 
Oesterreich 
Rußland 
Schweiz 
Spanien 
Ungarn 
Vereinigte Staaten 
von Nordamerika = V. 
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