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Wird eine Mischung von 50 cem Glycerin, 50 cem
Wasser und 10 cem /-Normal-Kalilange eine Viertelstunde
lang im Wasserbad erwärmt, so müssen zum Neutralisieren
der abgekühlten Flüssigkeit mindestens 4 cem 1%-Normal-Salzsäure
erforderlich sein, Phenolphthalcin als Indikator
(Fettsäureester).
5 cem Glycerin dürfen sich beim Kochen mit 5 cem verdünnter
Schwefelsäure nicht gelb färben (Schönungemittel).
Gossypium depuratum. — Gereinigte Baumwolle.
Die weißen, entfetteten, bis 4em langen, einzelligen, bandartig
abgeflachten, bis über 40 " breiten und häufig um ihre
Achse gedrehten Haare der Samen von Gossypium-iArten.
Gereinigte Baumwolle muß frei sein von harten Flocken
und braunen Samenteilen. Mit Wasser durchfeuchtet darf
sie Lackmuspapier nicht verändern (Säuren, Alkalien).
Der mit siedendem Wasser bereitete Auszug (14 10) darf
durch Silbernitratlbsung (Salzsäure), Baryumnitratlösung
(Schwefelsäure) und Ammoniumoralatlösung (Calciumsalzc)
hbochstens opalisierend getrübt werden. Die in 10 cem des
Auszugs nach Zusatz von einigen Tropfen verdünnter
Schwefelsäure und 3 Tropfen Kaliumpermanganatlosung
entstehende Rotfärbung darf innerhalb 5 Minuten nicht
verschwinden (reduzierende Stoffe).
Wird gereinigte Baumwolle auf Wasser geworfen, so
muß sie sich sofort voll Wasser saugen und untersinken
(ungenügende Entfettung).
(Gereinigte Baumwolle darf beim Verbrennen höchstens
0,3 Prozent Rückstand hinterlassen.