Full text: Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Einleitung. 39 
lebenden Ausländer gibt wertvolle Aufschlüsse über die 
Bedeutung der Einbürgerung. 
Bei den letzten 3 Volkszählungen sind in Deutschland 
an Angehörigen fremder Staaten ermittelt worden am 
1. 12. 1000 J778 737 
1. 12. 190006 1028560 
1. 12. 1910 1259873 
Dabei ist jedoch die beträchtliche Zahl der polizeilich nicht 
gemeldeten Ausländer nicht berücksichtigt. 
Von den ermittelten Ausländern gehörten an: 
1900 1905 1910 
Osterreich 371005 493 872 635 080 
Unggen 19959 31949 32079 
Rußland 446 967 106 639 137 697 
Italen 69 738 98 165 104 204 
Frankreicg . 20 478 20 584 19140 
den Vereinigten Staaten . 17419 17 184 17572 
545 566 768 393 945 782 
Stat. Jahrbuch für d. D. Reich, 1913, 12—13. 
Während die Zahl der Angehörigen anderer Staaten 
nur wenig zugenommen hat und die der Franzosen und 
Amerikaner nahezu gleich geblieben ist, haben sich die 
Ausländer aus Österreich-Ungarn, Rußland und Italien 
in den 10 Jahren von rund 507 000 auf rund 909 000 
vermehrt. OÖsterreich-Ungarn und Rußland stellen allein 
über ⅜ der in Deutschland lebenden Fremden. 
Staatlose. 
Staatlos können sein: 
1. Menschen, die zwar in einem Staate leben, aber 
von Geburt an nie einem solchen angehört haben,
	        
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