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zwar 21 Mill. Thlr. einbrachte, aber seinen
Ruf für immer befleckte. Sein Sohn
Wilhelm IX. (s. Wilhelm 5) nahm 1.
Mai 1803 als Wilhelm I. die Kurfürstenwürde
an, verlor aber im Frieden von Tilsit
(1807) sein Land, das dem Königreich Westfalen
einverleibt wurde.
Als die Herrschaft Jérömes im Oktober
1813 zusammengebrochen war, übernahm
der Kurfürst 21. Nov. 1813 die Regierung
undstellte mit Härtedie alten Zustände wieder
her, erklärte sogar alle Veräußerungen
und Oerleihungen ehemaliger fürstlichen
Domänen und Rechte für nichtig. Aufdem
Wiener Kongreß erhielt er den größten Teil
des Fürstentums Fiun und mehrere Enklaven
im Kurhesfischen. Nachdemer noch 4.
März 1817 eine Verfassung erlassen hatte,
welche beiseinen Unterthanen auf lebhaften
Widerstand stieß, starber 1821. Sein Nachfolger
Wilhelm II. (1821—47) vereinbarte
mit den Landständen eine neue Verfassung,
welche 9. Jan.1831 veröffentlicht ward, und
nahm 30. Sept. den Kurprinzen Friedrich
Wilhelm (s. Friedrich 12) als Mitregenten
an. In den folgenden Jahren kam es zu
ernsten Zerwürfnissen zwischen den Ständen
und der Regierung, welche der Minisier
Hassenpflug im reaktionären Sinn
leitete. Erst nach Hassenpflugs Rücktritt
(1837) nahm die Regierung eine gemäßigtere
Haltung an, obwohl es auch später
nichtan Kammerauflösungen fehlte. Nach
dem Tod seines Vaters 20. Nov. 1847
übernahm Friedrich Wilhelm als Kurfürst
die Regierung. Als es im März 1848 in
Kassel und Hanau zu tumultuarischen Bewegungen
kam, fah sich der Kurfürst zum
Nachgeben gezwungen, bewilligte mehrere
liberale Forderungen und berief die Führer
der Festtion ins Ministerium. Er
nahm 1 die Reichsverfassung an und
erklärte seinen Beitritt zum Dreikönigsbündnis.
Ein völliger Umschwung trat
im Februar 1850 ein, als der Kurfürst das
liberale Ministerium entließ und Hassenpflug
die Ministerien des Innern und der
Justiz übertrug. Nachdem dieser 2. Sept.
1850 die Ständeversammlung aufgelöst
hatte, aichen eine kurfürstliche Verordnung
(4. * welche die Forterhebung
der zuletzt bewilligten Steuern anordnete.
Hessen-Kassel.
Als der Ständeausschuß und sämtliche
Behörden dagegen Einspruch erhoben,
wurde 7. Sept. der Kriegszustand über H.
verhängt. Der Bundestag, von Hassenpflug
gewonnen, forderte die Regierung
auf, die bedrohte landesherrliche Autoritär
mit allen Mitteln sicherzustellen, wogegen
Preußen protestierte. Die kurbessischr
Armee, an deren Spitze der General v.
ynau gestellt wurde, weigerte sich, ihre
nd zum Schut der Willkürmaßregeln
ssenpflugs ieten, und so sah dieser
ich genötiß, undeshilfe in Anspruch zu
nehmen. Am 1. Nov. rückte ein bayrischösterreichisches
Korps in Hanau ein, und
Graf Rechberg wurde als Zivilkommissar
eingesetzt. Zugleich erschienen preußische
Truppen unter General v. d. Gröben bei
ulda, und ein Zusammenstoß zwischen
sterreichern und Preußen galt als unvermeidlich.
Doch nach der Affaire von Bronnwel
(s. d.) 8. Nov. traten die Preußen den
ückzug an und gaben die Sache des kurhessischen
Volks auf. Preußen unterwarf
sich zu Olmütz (29. und 30. Nov.) der österrächh
chen Politik undeteiligte ch nun an
der Bundesexekution. Durc diese wurde
der Widerstand der Bevölkerung einstweilen
ebrochen, und der Kurfürst kehrte Ende
ember in seine Residenz zurück.
ie Bundesversammlung verfügte im
März 1852 die Aufhebung der Verfassung
von 1831, und 13. April wurde eine neue
publiziert, nach welcher die Volksvertretung
aus zwei Kammern bestehen sollte.
Nach dem Sturz Hassenpflugs (1855) milderte
sich der Gegensatz zwischen Regierun
und Kammer und teigerte sicherst seit 185
wieder, als die Zweite Kammer die Wiederherstellung
der Verfassung von 1831 betrieb.
Auf Grund eines Bundesbeschlusses
vom 24. Mai 1862 LrsolgiH dieselbe 22.
Juni, und zugleich wurde das Wahlgesetz
von 1849 erneuert. Aber auch in den folgenden
Jahren erhielt sich die Spannung
wischen Regierung und Volksvertretung.
n der beuesthen Politik zeigte H. seit S9
ren eine merkliche Hinneigung zu Osterreich.
Deshalb stimmte es 14. Juni 1866
für den Antrag, die Bundeskontingente zu
mobilisieren. Schon 18. Juni rückten die
Preußen ins Land, und als der Kurfürst