Inhaltsverzeichnis : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

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zwar  21  Mill.  Thlr.  einbrachte,  aber  seinen
  Ruf  für  immer  befleckte.  Sein  Sohn
Wilhelm  IX.  (s.  Wilhelm  5)  nahm  1.
Mai  1803  als  Wilhelm  I.  die  Kurfürstenwürde
  an,  verlor  aber  im  Frieden  von  Tilsit
(1807)  sein  Land,  das  dem  Königreich  Westfalen
  einverleibt  wurde.

Als  die  Herrschaft  Jérömes  im  Oktober
1813  zusammengebrochen  war,  übernahm
der  Kurfürst  21.  Nov.  1813  die  Regierung
undstellte  mit  Härtedie  alten  Zustände  wieder
  her,  erklärte  sogar  alle  Veräußerungen
und  Oerleihungen  ehemaliger  fürstlichen
Domänen  und  Rechte  für  nichtig.  Aufdem
Wiener  Kongreß  erhielt  er  den  größten  Teil
des  Fürstentums  Fiun  und  mehrere  Enklaven
  im  Kurhesfischen.  Nachdemer  noch  4.
März  1817  eine  Verfassung  erlassen  hatte,
welche  beiseinen  Unterthanen  auf  lebhaften
Widerstand  stieß,  starber  1821.  Sein  Nachfolger
  Wilhelm  II.  (1821—47)  vereinbarte
mit  den  Landständen  eine  neue  Verfassung,
welche  9.  Jan.1831  veröffentlicht  ward,  und
nahm  30.  Sept.  den  Kurprinzen  Friedrich
Wilhelm  (s.  Friedrich  12)  als  Mitregenten
an.  In  den  folgenden  Jahren  kam  es  zu
ernsten  Zerwürfnissen  zwischen  den  Ständen
  und  der  Regierung,  welche  der  Minisier
  Hassenpflug  im  reaktionären  Sinn
leitete.  Erst  nach  Hassenpflugs  Rücktritt
(1837)  nahm  die  Regierung  eine  gemäßigtere
  Haltung  an,  obwohl  es  auch  später
nichtan  Kammerauflösungen  fehlte.  Nach
dem  Tod  seines  Vaters  20.  Nov.  1847
übernahm  Friedrich  Wilhelm  als  Kurfürst
die  Regierung.  Als  es  im  März  1848  in
Kassel  und  Hanau  zu  tumultuarischen  Bewegungen
  kam,  fah  sich  der  Kurfürst  zum
Nachgeben  gezwungen,  bewilligte  mehrere
liberale  Forderungen  und  berief  die  Führer
  der  Festtion  ins  Ministerium.  Er
nahm  1  die  Reichsverfassung  an  und
erklärte  seinen  Beitritt  zum  Dreikönigsbündnis.
  Ein  völliger  Umschwung  trat
im  Februar  1850  ein,  als  der  Kurfürst  das
liberale  Ministerium  entließ  und  Hassenpflug
  die  Ministerien  des  Innern  und  der
Justiz  übertrug.  Nachdem  dieser  2.  Sept.
1850  die  Ständeversammlung  aufgelöst
hatte,  aichen  eine  kurfürstliche  Verordnung
  (4.  *  welche  die  Forterhebung
der  zuletzt  bewilligten  Steuern  anordnete.

Hessen-Kassel.

Als  der  Ständeausschuß  und  sämtliche
Behörden  dagegen  Einspruch  erhoben,
wurde  7.  Sept.  der  Kriegszustand  über  H.
verhängt.  Der  Bundestag,  von  Hassenpflug
  gewonnen,  forderte  die  Regierung
auf,  die  bedrohte  landesherrliche  Autoritär
mit  allen  Mitteln  sicherzustellen,  wogegen
  Preußen  protestierte.  Die  kurbessischr
Armee,  an  deren  Spitze  der  General  v.
ynau  gestellt  wurde,  weigerte  sich,  ihre
nd  zum  Schut  der  Willkürmaßregeln
ssenpflugs  ieten,  und  so  sah  dieser
ich  genötiß,  undeshilfe  in  Anspruch  zu
nehmen.  Am  1.  Nov.  rückte  ein  bayrischösterreichisches
  Korps  in  Hanau  ein,  und
Graf  Rechberg  wurde  als  Zivilkommissar
eingesetzt.  Zugleich  erschienen  preußische
Truppen  unter  General  v.  d.  Gröben  bei
ulda,  und  ein  Zusammenstoß  zwischen
sterreichern  und  Preußen  galt  als  unvermeidlich.
  Doch  nach  der  Affaire  von  Bronnwel
  (s.  d.)  8.  Nov.  traten  die  Preußen  den
ückzug  an  und  gaben  die  Sache  des  kurhessischen
  Volks  auf.  Preußen  unterwarf
sich  zu  Olmütz  (29.  und  30.  Nov.)  der  österrächh
  chen  Politik  undeteiligte  ch  nun  an
der  Bundesexekution.  Durc  diese  wurde
der  Widerstand  der  Bevölkerung  einstweilen
ebrochen,  und  der  Kurfürst  kehrte  Ende
ember  in  seine  Residenz  zurück.
ie  Bundesversammlung  verfügte  im
März  1852  die  Aufhebung  der  Verfassung
von  1831,  und  13.  April  wurde  eine  neue
publiziert,  nach  welcher  die  Volksvertretung
  aus  zwei  Kammern  bestehen  sollte.
Nach  dem  Sturz  Hassenpflugs  (1855)  milderte
  sich  der  Gegensatz  zwischen  Regierun
und  Kammer  und  teigerte  sicherst  seit  185
wieder,  als  die  Zweite  Kammer  die  Wiederherstellung
  der  Verfassung  von  1831  betrieb.
  Auf  Grund  eines  Bundesbeschlusses
vom  24.  Mai  1862  LrsolgiH  dieselbe  22.
Juni,  und  zugleich  wurde  das  Wahlgesetz
von  1849  erneuert.  Aber  auch  in  den  folgenden
  Jahren  erhielt  sich  die  Spannung
wischen  Regierung  und  Volksvertretung.
n  der  beuesthen  Politik  zeigte  H.  seit  S9
ren  eine  merkliche  Hinneigung  zu  Osterreich.
  Deshalb  stimmte  es  14.  Juni  1866
für  den  Antrag,  die  Bundeskontingente  zu
mobilisieren.  Schon  18.  Juni  rückten  die
Preußen  ins  Land,  und  als  der  Kurfürst