Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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und  Consuls,  wie  sie  der  lateinische  Urkundenschreiber  dieses
Zeitalters  nannte  *),  mit  aller  Aufmerksamkeit  eines  neuzewordenen
  Herrn  ihre  Sphäre  zu  erwelkern  suchten,  so  war
bie  Fastsetzung  des  Verhältnisses  dieser  beiden  Parthien
kochst  schwierig,  auch  ehe  noch  politische  Erfahrungen  diesen
  oder  jenen  Theil  argwöhnisch  machten.

So  verschieden  auch  am  Ende  dieses  Verhältniß  in
den  verschiedenen  Städten  zu  seyn  schien,  so  abweichend
wär  es  gleich  anfangs,  nur  daß  sich  überall  vom  ersten
Aufang  het  alles  zum  Vortheil  des  Bürgermeisters  entwickelte,
  und  daß  gewöhnlich  die  Stadt,  ehe  ein  Jahrhundert
  verfloß,  durch  geschriebene  Privilegien  die  gläcklichste
Unabhängigkeit  erhalten  hatte.  Sie  wurde  vom  Grundzins
frei  gesprochen,  welchen  die  Bürger  billig.  anfaugs  hatten
entrichten  müssen,  weil  der  Ort,  wo  sie  ihre  Häuser  zusammenbauten,
  ursprünglich  Aecker  und  Wiesen?zur  Maierci
gebörig  waren;  sie  erhielten  das  Vorrchht  versichert,  niemals
  vom  Füdsten  verpfändet  zu  werden,  und  itie  einen
Vogt  annehmen  zu  müssen,  der  ihnen  beschwerlich  sey.
Mshilcher  Leibtigene  floh'  vom  fürstlichen  oder  adelichen
Maierhof  nach  der  benachbarten  Stadt,  und  wenn  er  sich,
ohne  zurückgefodert  zu  werden,  ein  Jahr  und  einen  Tag
daselbst  aufhrelr,  so  war  er  ein  freier  Buͤrger,  den  niemand
weiter  zuruͤckrufen  durfte  vr).

Da  vorher  auch  auf  dem  Maierhofe  mancher  Vibeigene
  heute  gepflügt  hatte,  und  gestern  am  Webersiuhle  gecWie

  sinnreich  die  TKitelsucht  ist.  Man  glaubte,  Proconsul
sev  mehr  als  Consul,  weil  das  Wort  eine  Sylbe  mehr  entbielt.
  Consul  wurde  deswegen  der  Ratheherr,  Proconsul  der
*.  .  Bürgermeister  genannt.

*77)  Fast  in  allen  ältesten  Stadtprivilegien  sind  diese  Punkte  berührt.