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und Consuls, wie sie der lateinische Urkundenschreiber dieses
Zeitalters nannte *), mit aller Aufmerksamkeit eines neuzewordenen
Herrn ihre Sphäre zu erwelkern suchten, so war
bie Fastsetzung des Verhältnisses dieser beiden Parthien
kochst schwierig, auch ehe noch politische Erfahrungen diesen
oder jenen Theil argwöhnisch machten.
So verschieden auch am Ende dieses Verhältniß in
den verschiedenen Städten zu seyn schien, so abweichend
wär es gleich anfangs, nur daß sich überall vom ersten
Aufang het alles zum Vortheil des Bürgermeisters entwickelte,
und daß gewöhnlich die Stadt, ehe ein Jahrhundert
verfloß, durch geschriebene Privilegien die gläcklichste
Unabhängigkeit erhalten hatte. Sie wurde vom Grundzins
frei gesprochen, welchen die Bürger billig. anfaugs hatten
entrichten müssen, weil der Ort, wo sie ihre Häuser zusammenbauten,
ursprünglich Aecker und Wiesen?zur Maierci
gebörig waren; sie erhielten das Vorrchht versichert, niemals
vom Füdsten verpfändet zu werden, und itie einen
Vogt annehmen zu müssen, der ihnen beschwerlich sey.
Mshilcher Leibtigene floh' vom fürstlichen oder adelichen
Maierhof nach der benachbarten Stadt, und wenn er sich,
ohne zurückgefodert zu werden, ein Jahr und einen Tag
daselbst aufhrelr, so war er ein freier Buͤrger, den niemand
weiter zuruͤckrufen durfte vr).
Da vorher auch auf dem Maierhofe mancher Vibeigene
heute gepflügt hatte, und gestern am Webersiuhle gecWie
sinnreich die TKitelsucht ist. Man glaubte, Proconsul
sev mehr als Consul, weil das Wort eine Sylbe mehr entbielt.
Consul wurde deswegen der Ratheherr, Proconsul der
*. . Bürgermeister genannt.
*77) Fast in allen ältesten Stadtprivilegien sind diese Punkte berührt.