eröffnete die mit feltener Mteifterihaft gehandhabte ftreng juriftifche
Methode nicht nur wichtige Einblide in da8 innere rechtliche Gefüge
der neugeihhaffenen AInftitutionen, jondern gab auch) der Deutfchen Staatsrehtswiljenihaft
überhaupt eine tiefgreifende, nadhaltige Anregung
und Förderung.
Brie, Breslau, in der Deutfchen Litteraturzeitung 1888, Ar. 32.
.: . Raband’3 „Staatsreht de3 Deutfhen Reiches” ift nit nur
die umfangreichite und erihöpfendfte Bearbeitung des geltenden Rechtes,
fondern auch die vorzüglichite, e3 tft geradezu ein mujterhaftes, vollen:
detes, mit einem Morte ein Flajjijhes Werk, auf welches Deutjchland
jtolz fein Tann.
.. + Laband’3 Staatsrecht unterjcheidet ih von den übrigen Lehr:
und Handbüchern des Reichsftaatsreht8 in bedeutfamer Weife. Es ift
ein juriftifhes Bud, kein politifches.
... LZaband’3 Staatsreht ift aber nit nur ein juriftifches Werk,
fondern au ein patriotifches Buch, eine ftolze, vaterländifche Gefinnung
durdweht die marfigen Worte, in weldden der Verfafler uns
da3 geltende Recht darlegt.
Ithf. Journal. Br. 119. 14. Febr. 1888.
... Das ganze Buch bezeugt don neuem Die großartige Gabe
de3 Straßburger Gelehrten, die rehtlichen Verhältniffe unjeres Vater:
Yandes au3 der politifhen Disfnjfion Herauszuheben und
willenihaftlih zu Tonftruiren. Ir Diefer Beziehung ift Laband no
bon feinem erreicht worden. Und jo wird auf fiher der am Schluffe
der Vorrede ausgefprodene Wunih, daB Diefe zweite Auflage neue
Freunde erwerben und alte Gegner verjühnen möge, nit unerfüllt
bleiben, wenn überhaupt noch Gegner vorhanden find.
Irhf. 3tg. Wochenblatt Ur. 7. 12. Yebr. 1888.
.. . Raband’3 groß angelegtes Werf war die erite jhitematifche
Bearbeitung bde3 gefammten Reichäftaatsrecht3, welche mit ftrenger Confequenz
und durhaus felbjtändiger Forihung den Rechtscharafter des
Staat3 ausschließlich zur Geltung brachte.
.». Das Reichaftaatsrecht ift „ein blühender und reich entwiefelter
Bweig ber deutfchen Rehtswifjenfhaft" geworden. An diefem Zweige
it fein Blatt, das nicht den befrucgtenden Einfluß der Laband’shhen
Kpdeen erkennen ließe. Auch da, vieleiht am wirfjamiten gerade ba,
zeigt fi ihre productive Kraft, wo die Theorien Laband’3 lebhaften
Widerfpruche begegnen. Der Werth einer Gedanfenarbeit, wie Laband
fie geboten, beftimmt fid ja nicht nach der größeren oder geringeren
Zahl zuftimmender Erklärungen, fondern nad) dem Maße, in welchen
fie für weitere wiflenhaftlihe Dizcuffionen und Conftructionen die
Bahn freilegt und ficheren Untergrund bereitet.
Beilage zur Allg. Itg. (früher in Qugsburg) 29. Jan. 1888, Br. 29,
Akademifrhe Berlagsbuchhandlung von I. 0. 8. Mohr
(BDaul Hiebeck) in Lreiburg 1, 2.