454 Sechstes Buch. Erniedrigung und Wiedergeburt.
Diplomat, „für das Glück der königlichen Familie“. Von der
Räumung Preußens war demnach nicht die Rede. Vielmehr
suchte Napoleon, während er dem Zaren Preußen zu erleichtern
verhieß, dieses zu dem von ihm gewünschten Abschluß zu drängen,
indem er die Kriegssteuer auf 108 Millionen Franken herabsetzte,
aber bei der Ueberlassung von Domänen für 50 Millionen
beharrte, dagegen sich mit den zuerst geforderten drei Festungen
als Pfändern begnügen, auch die Besatzung beträchtlich reduzieren
wollte. Der Antrag, der so viel nachließ, hatte viel Ver-
lockendes. Aber des Königs Räte waren einig darin, daß man
Domänen nicht weggeben dürfe. Auch Schön urteilte so, empfahl
aber, die Herabsetzung der Kriegssteuer um die Hälfte durch
weitere Landabtretung zu erkaufen, für die er den rechtselbischen
Teil von Magdeburg und Stücke Schlesiens in Aussicht nahm.
Nur so, meinte er, werde der Kredit des Staates erhalten, das
Vertrauen des Volkes gestärkt und die Aufbringung der übrigen
Millionen ermöglicht werden. Zu der Abtretung aber wollte
er die Zustimmung des Volkes durch einzuberufende Repräsen-
tanten einholen. Konnte der Gedanke einer Repräsentativver-
fassung unglücklicher eingeführt werden? Schien es nicht, als
sollte dem König ein Zugeständnis abgenötigt werden, zu dem
er sonst nicht zu bestimmen war? Der üble Eindruck hat lange
nachgewirkt, und mancher spätere Vorgang wird von hier aus
zu erklären sein. Mit Recht wurde dagegen geltend gemacht,
daß, wenn der König und sein Haus dem Staate alles opfere,
das Gleiche von der Nation erwartet werden dürfe. Gebe man
einen Teil von Land und Leuten hin, um den anderen zu er-
leichtern, so vernichte man das Vertrauen zur Regierung. Zu-
dem heiße, das Gebiet des Staates noch weiter vermindern,
auf seine Reorganisation verzichten.
Doch ergaben diese Beratungen einen neuen Entwurf zur
Tilgung der Kriegsschuld. Von den 101 Millionen, die man
noch schulden wollte, sollten 51 in guten, nach drei Monaten
fälligen Wechseln gezahlt, die übrigen in landschaftlichen Obli-
gationen hinterlegt werden, für deren Einlösung binnen Jahres-
frist Stettin, Küstrin und Glogau als Pfänder dienen sollten,
um jedoch entsprechend dem Fortgange der Zahlung surccessive