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Dienst-Erledigungen.
½) Die wieder zu besetßzende katholische Pfarrei Gündringen, Oberamts und
Dekanats Horb, begreist im Pfarrdorfe, im Hofe Dürrenhard, in Rohrdorf, Unterschwandorf
und der weiteren Umgegend, Oberamts Nagold, 44 Katholiken. Als
ausserordentliche Obliegenheit hat der Pfarrer monatlich wenigstens zweimal an einem
Wochentage in dem Filial Rohrdorf Gottesdienst zu halten, und Religions-Unterricht
zu ertheilen. Das Pfarr-Einkommen von eigenen Gärten und Wiesen, Zehnten,
Grundgefäll, Besoldungen und Gebühren besteht in 620 fl.
2) Die Bewerber um das erledigte zweite Diakonat zu Eßlingen haben sich innerhalb
vier Wochen bei dem evangelischen Gonsistorium vorschriftmäßig zu melden. Neben
dem, daß der zweite Diakon mit dem zweiten Stadtpfarrer und dem ersten Diakon
wochenweise bei den kirchlichen Geschäften in der Stadt abwechselt, hat er noch die
Filialien Mettingen, Sulzgries und Rüdern, in welchen an jedem Sonntag abwechselund
eine Predigt oder Kinderlehre zu halten ist, besonders zu berathen. Das Einkommen
ist auf 696 fl. nach den in dem neuen Sportel-Gesetz bestimmten Normalpreisen
berechnet.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Warmbronn, Diodcese Leonberg,
welche 670 Kirchen-Genossen hat, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen
Consistorium zu melden. In der Competenz ist das Einkommen dieser Stelle
berechnet zu 25 fl. Geld, 926 fl. Güter= und Zehnt-Ertrag und 36 fl. Beneficien und
Emolumenten, zusammen 999 fl., wovon 4 fl. zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds
abzugeben sind.
4) Durch Beförderung des Försters Rumpus ist das Revier Sterneck zweiter
Elasse b, im Sulzer Forste in Erledigung gekommen.
5) Am 13. v. M. ist der Rechts-Consulent Kapff zu Balingen gestorben.