Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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werden  diese  Fragen  behandelt,  wie  auch  in  der  Vereinsschrift,  die
allen  Mitgliedern  zugeht,  in  der  wöchentlich  an  ca.  400  Zeitungen
versandten  „Sozialen  Korrespondenz“.  Für  seine  18.000  Bezirks-Geschäftsführer
  und  örtlichen  Vertrauensmänner  ist  ein  „Landprogramm“
  aufgestellt.  An  der  Zentrale  besteht  eine  soziale  Aus.
kunftsstelle,  die  unentgeltlich  auf  alle  Anfragen,  die  Bezug  haben
auf  Gründung  und  Leitung  von  Organisationen  und  alle  Veranstaltungen
  für  wirtschaftliche  und  soziale  Bedürfnisse  kostenlos  Auskunft
  erteilt.  Sie  wurde  1907  in  ca.  2500  Fällen  um  Rat  angegangen.
  Aehnlich  wirken  die  Volksbureaus,  von  denen  ungefähr
  30  in  vorwiegend  ländlichen  Bezirken  tätig  sind.  Bauernamwälte
  sind  auf  Anregung  des  Volksvereins  angestellt  und  unterstützt
  worden.  Auch  werden  soziale  Kurse  und  Konferenzen  für
größere  Bezirke  zur  Anleitung  für  die  soziale  Arbeit  veranstaltet.
Es  werden  Flugblätter,  die  unentgeltlich  zur  Verteilung  kommen,
5.  Pfennigheste  und  größere  Abhandlungen  herausgegeben.  Ein
Verzeichnis  steht  Interessenten  zur  Verfügung.  Insgesamt  find
seit  der  Gründung  bis  1.  Juli  1907  94¼  Millionen  Schriften  verbreitet
  worden.  Als  Halbmonatsschrift  für  katborische  Jünglinge
wird  „Die  Wacht“  h,herausgegeben,  der  für  katholische  Jungfrauen
  „Der  Kranz“  entspricht.  Für  gebildete  Kreise  erscheint
die  „Soziale  Kultur“.  Mitgliederbestand  fast  600  000.  (Beitrag
  pro  Jahr  1  Mk.)

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Vorbemerkung:  Landrat  Siegert  in  Uslar  (in  der  unten  genannten
  Schrift  „Die  Wohlfahrtspflege  im  Kreise“):

„Nicht  pro  domo  möchte  ich  reden,  wenn  ich  fage,  daß  in  erster  Linie
auf  dem  Lande  der  Landrat  zu  folcher  Tätigkeit  berufen  ist.  Seine
ganze  Amtsstellung  weist  ihn  darauf  hin,  das  Wohl  des  Kreises  nach
Kräften  zu  fördern.  Die  Erledigung  der  durch  Gesetz,  Auftrag  der  vorgesetzten
  Behörden,  oder  infolge  Erfuchens  oder  Antrages  an  ihn  gelangenden
  Dienstgeschäfte  macht  ja  nur  einen  Teil  —  ofi  den  klleineren
Teil  seiner  Amtstätigkeit  aus,  der  schönfte  und  befriehigendste  Teil
urseres  Berufs  ist  das  auf  eigenster  Initiative  beruhende  Bemühen  und
Wirken  für  unferen  Kreis.  Wir  sind  in  der  engenehenenn  Lage,  uns,  ohne
daß  wir  als  Eindringlinge  erscheinen,  an  der  Mehrzahl,  wenn  nicht  an
allen  öffentlichen  gemeinnützigen  destrebungen  und  Interesfen  im  Kreise

u  beteiligen  und  biefen  nützlich  zu  sein  ir  können  anregen,  Genossensbafien
  gründen,  in  landwirtschaftlichen  Vereinen  wirken,  wenn  das  Bertrauen
  der  Landwirte  uns  in  leitende  Stellung  beruft,  Beihilfen  von
Staat,  Prooinz  und  Kreis  für  dic  verschiedensten  Zwecke  erlan  und
unsere  ganze  Wirksamkeit  wic  die  Tätigkeit  der  Kreiskommunalverwal.
tung  durch  gemeinnütziges  Streben  erärmen  as  beleben.

*25p725#

An  der  Spitze  des  Kreises  stehend.  der  Landrat  von  elnheit.
lichem  Gesichtspunkte  aus  die  ke  in  ihren  verschiedensten
Betätigungen  in  den  einzelnen  Ortschaften  des  Kreises  anregen,  leiten,

unterstützen  oder  gemeinsame  Vohlfehrkgrinrichtungen  kür  den  ganzen