70
1.
der Eisenbahn entstanden sein würde. Bei Benutzung der
Eisenbahn passirt der Verlag für die zweite Classe.
b) Diäten für den Tag
Wurde das Geschäft innerhalb 6 Stunden, einschließlich
der Hin= und Rückreise, beendigt, so passirt an Diäten nur
Wenngleich der Notar bei einer und derselben Reise
außerhalb seines Wohnorts mehrere Amtshandlungen für
dieselbe Person, oder Amtshandlungen für verschiedene Personen
zu besorgen hatte, finden doch die Ansätze unter a undb
nur einfach Statt. Es sind dieselben auf die mehreren Amtsfür
welche
handlungen und auf die verschiedenen Personen,
sie vorgenommen wurden, angemessen zu vertheilen.
Cap. IV.
Gebühren und Verläge des zweiten Notars und der
Notariatszengen.
Wird auf Verlangen der Betheiligten anstatt der Notariatszeugen
ein zweiter Notar zugezogen, so hat derselbe an Zen.
gengebühren zu beanspruchen ..
und wenn die Amtshandlung länger als eine Seunde dauert,
für jede neu angefangene weitere Stunde noch
Eine Entfernungsgebühr kommt dem zweiten Notar bei
einer außerhalb seiner Wohnung stattfindenden Amtshandlung
nicht zu.
Der Notariatszeuge kann, wenn eine Vereinbarung mit bn nicht
stattgefunden hat, an Zeugengebühren.
und wenn die Amtshandlung länger als 1 Stunde gedauert 2
für jede neu angefangene weitere Stunde .
verlangen
Wird auf Verlangen der Betheiligten anstatt der Notariats—
zeugen ein zweiter Notar zugezogen, so hat dieser bei einer
Amtshandlung außerhalb der Flur seines Wohnorts die
Cap. II. unter Nr. 29 bemerkten Gebühren und die Cap. III.
unter Nr. 3 bemerkten Verläge zu beanspruchen.
Ist für den das Geschäft leitenden Notar und den zwelten
Notar nicht die Benutzung der Post oder der Eisenbahn,
wohl aber die Benutzung eines und desselben Lohnfuhrwerks
möglich, so ist für beide zusammen nur der Ansatz für ein
einziges Lohnfuhrwerk statthaft.
Wurde auf Verlangen der Betheillgten eine Person an einem
mehr als elne halbe Stunde von ihrem Wohnorte entfernten
Thlr.
– —.6 s---
— .
----:--s---·-Ngr.
Pf.