Full text: Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

X. Die Gegenwart. 
„Blühe, deutsches Vaterland!“ 
121. Das neue deutsche Reich. 
1. Das deutsche Reich zählt jetzt über fünfzig Millionen Ein- 
wohner. An der Spitze steht der Kaiser, um des Volkes Angelegen- 
heiten in Krieg und Frieden zu regieren. Bei seinem Regierungs- 
antritte schwört er auf die Rrichsverfassung. Die Reicheverfassung ist 
das Reichsgrundgesetz, welches in großen Zügen bestimmt, wie die 
Regierung des Reichs geschehen soll. — Neben dem Aaiser stehen 
selbstherrliche Fürsten, die die Regierung ihrer Länder beforgen, unter 
ihm hohe Reichsbeamte, die des Kaisers Befehle im Reiche vollziehen. 
Die Fürsten müssen bei ihrem Regierungsantritte auf die Landes- 
verfassung schwören und dann ihr Land danach regieren. Der höchste 
Reichsbeamte ist der Reichskanter. Die höchsten Verwaltungsbeamten 
des Landes heisen Minister: sie müssen sich uberall nach den be- 
stehenden Gesetzen richten und sind dem Kaiser und dem Volke in 
gleicher Weise verantwortlich. Alle Beamte müssen bei ihrem Dienst- 
antritte schwören, daß sie das ihnen übertragene Amt getreu und nach 
den bestehenden Vorschriften und Gesetzen verwalten wollen. 
2. Die alten Stände und ihre Unterschiede sind mehr oder 
weniger verschwunden. Die Fürsten streiten nicht mehr wider den 
Kaiser, sondern erkennen gern und willig seine Führerschaft an. und 
der Kaiser sucht in keiner Weise die Gewalt der Fürsten zu schmälern. 
Edelleute kreiben bürgerliche Hantierung; Bürger besitzen Edelgüter; 
Bauern treiben städtische Gewerbe, und Bürger bebauen den Acker. 
Jeder Deutsche wird mit dem vollendeten fünfund zwanzigsten Lebens- 
jahre Staats bürger und besitzt dann alle Rechte und Pflichten eines 
solchen bio an sein Ende, wenn er nicht unter Vormundschaft steht, 
sich im Konkurse befindet, Armenunterstützung empfängt oder mit Verlust 
der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft ist. 
3. Leder Staatsbürger kann an der Gesetzgebung teilnehmen. 
Der Kaiser, der Bundesrat und der Reichstag schaffen die Kiiche- 
gesetze— Die Landesgesetze dürfen den Reichsgesetzen nicht widersprechen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.