24 II. Die Jeit des Kampfes zwischen Heidentum und Ehristentum.
achtzehn Jahren der Selbständigkeit vergrößerte Thassilo sein Land
durch mehrere Alpengaue. «· «"
2. Als Karl der Große die Sachsen unterworfen hatte, waren
die Bayern noch der einzige deutsche Volksstamm, der außerhalb des
fränkischen Reiches stand. Ihn seinem großen Weltreiche einzuver-
leiben, war nun Karls stete Sorge. Auf Zureden des Papstes er-
kannte Thassilo seine früheren Schwüre an und unterwarf sich Karl.
Aber nur einige Jahre dauerte das gute Verhältnis zwischen König
und Herzog. Als sich Thassilo abermals ungehorsam zeigte, zog Karl
mit einem Heere nach Bayern. Doch kam es nicht zur Schlacht,
denn viele Unzufriedene verließen Thassilo. Auf dem Lechfelde unter-
warf er sich zum drittenmale und erhielt nun sein Herzogtum als Lehen.
Im Eide der Treue, den er leisten mußte, hieß es: „sollte der Herzog
so kühn oder hartnäckig sein, so leichtfinnig, frech, aufgeblasen, über-
mütig oder rebellisch, daß er einen Befehl des Königs mißachtet“ so
soll er seines Herzogtums verlustig gehen.
3. Thassilo konnte diese Schmach nicht verschmerzen. Er knüpfte
Bündnisse mit Karls Feinden. Als Karl hiervon Kunde erhielt, wurde
Thassilo auf der Reichsversammlung zu Ingelheim (788) abgesetzt und
samt seiner Familie in ein Kloster geschickt. Nun wurde Bayern als
eine fränkische Provinz von Gaugrafen verwaltet.
24. Die Gauverfassung.
1. Das ganze Frankreich war zur bessern Verwaltung in Gaue
geteilt. An der Spitze jedes Gaues stand ein Graf; er hatte auf
Ordnung zu halten, war oberster Richter, bot den Heerbann auf und
führte ihn gegen den Feind. Diese Stelle wurde in der Regel einem
im Gaue begüterten, angesehenen Manne verliehen. Damit aber die
Grafen, fern vom wachenden Auge des Herrschers, ihre Gewalt nicht
mißbrauchten, setzte Karl über mehrere Gaue Sendgrafen, immer einen
weltlichen und einen geistlichen, die umherziehen und nachforschen
mußten, ob alles mit Recht und Ordnung zugehe. An der Mahlstatt
des Gaues versammelten die Sendgrafen das Volk, hielten Gericht an
Stelle des Gaugrafen, stellten Umfrage an und nahmen Beschwerden
entgegen. Diese Einteilung und Verwaltung wurde von den Franken--
königen auch auf alle neu eroberten Länder übertragen. Die alte
Herzogswürde konnte daneben nicht bestehen; sie wurde deshalb ge-
wöhnlich beseitigt. Karl der Große reiste auch selbst im Reiche um-
her, Gericht zu halten und nach dem Rechten zu sehen. Auf diesen
Reisen kehrte er in seinen Burgen ein. Zu diesen Burgen, die man
auch Königspfalzen nannte, gehörten große Landgüter und hörige
Leute; beides verwaltete ein Burg= oder Pfalzgraf, der dem Könige
Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen mußte. Die größte Ge-
walt hatten die Grafen, die an der Grenze oder Mark des Landes
wohnten; sie hießen Markgrafen und konnten ohne vorherige Ge-