Full text: Reichs- und Staats-Angehörigkeitsgesetz und Staatsverträge

Bad. Verordn. d. 5. Yan. 1914, den Vollzug des R.u. St®. betr. 399 
Die Dürgermeilterämter a3 Ortpolizeibehörden haben auf Ein- 
funft eine® Gejuhs um Auöftellung eines Heimatfcheind oder Staatö- 
angehörigfeitsausweijes ($ 10 Abf. 1 und 2 diejer Verordnung) oder 
auf VBeranlaffung des Bezirfsamts die Tatjachen feitzuftellen, welche 
für die Begründung und die Yortdauer der Staatsangehörigfeit in 
Betracht Tommen; bei der Vorlage an das Bezirksamt ift das Er- 
gebni3 der Feltitellungen nach Anleitung des in der Anlage 7 ent nung, „ 
haltenen Mlujterö niederzulegen. TER 
Das Bezirfdamt prüft feinerjeits, indem e3 die etwa weiter er- 
forderlichen Erhebungen bemirft, ob der Beliß der badifchen Staat3- 
angehörigfeit ermwiejen ift und der Erteilung des Heimatjcheins oder 
Staatsangehörigfeitsausmeijes auch fonft fein Hindernis im Wege Iteht. 
8 12. Die 88 1 bis 6 Unserer Verordnung vom 25. Dftober 1896, 
die Erteilung von Staatsangehörigfeiturfunden und Reijepapieren be» 
treffend (Gejeges- und Verordnungsblatt 1896 ©. 361), find aufgehoben. 
Sn 8 7 der in bi. 1 genannten Verordnung werden in der 
zweiten Seile die Worte „($ 21 Abf. 1 de3 Neich3gejeges)" geitrichen. 
Segeben zu Karlsruhe, den 5. Sanuar 1914. 
Sriedrid. 
Auf Seiner Königlichen Hoheit 
v. Bodmann. höchiten Befehl: 
3. 8. Müller. 
Die Anlagen 1—6 ftimmen mit den Anlagen 1—6 der bayer. Boll- 
sugsporichrift (oben ©. 312—314) überein und find daher nicht abgedrudt. 
Das Unzutreffende ift 
“u eigen.) Ge f u dh Sinlage 7. !. 
um 
Heimaticheing 
Erteilung eines Staatdangehörigfeit3-Ausweijes 
für... nnnnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenanennnnnennnnannunnannnnnnnnn 
geboren am............nesnnnannenenn M .....enenenenenennenn 
wohnhaft in 
Beruf .........ccacascacaccacccaccsaooaasaasessssseosoeessoososneenensesssesnneeneenn. 
Yamilienitand.................ococccoocccccccccc.. nennen. 
(ledig, verheiratet, veriwitimet) 
und 
für jeine nadhbenannten Samilienangehörigen 
a. Ehefrau .......................0.0....00.. nennen 
‚&orname, früherer Samilienname, Geburtszeit, Geburt3ort) 
b. minderjährige Rinder: 
(Name, Geburtszeit und Geburtsort eines jeden) 
  
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