Bad. Verordn. d. 5. Yan. 1914, den Vollzug des R.u. St®. betr. 399
Die Dürgermeilterämter a3 Ortpolizeibehörden haben auf Ein-
funft eine® Gejuhs um Auöftellung eines Heimatfcheind oder Staatö-
angehörigfeitsausweijes ($ 10 Abf. 1 und 2 diejer Verordnung) oder
auf VBeranlaffung des Bezirfsamts die Tatjachen feitzuftellen, welche
für die Begründung und die Yortdauer der Staatsangehörigfeit in
Betracht Tommen; bei der Vorlage an das Bezirksamt ift das Er-
gebni3 der Feltitellungen nach Anleitung des in der Anlage 7 ent nung, „
haltenen Mlujterö niederzulegen. TER
Das Bezirfdamt prüft feinerjeits, indem e3 die etwa weiter er-
forderlichen Erhebungen bemirft, ob der Beliß der badifchen Staat3-
angehörigfeit ermwiejen ift und der Erteilung des Heimatjcheins oder
Staatsangehörigfeitsausmeijes auch fonft fein Hindernis im Wege Iteht.
8 12. Die 88 1 bis 6 Unserer Verordnung vom 25. Dftober 1896,
die Erteilung von Staatsangehörigfeiturfunden und Reijepapieren be»
treffend (Gejeges- und Verordnungsblatt 1896 ©. 361), find aufgehoben.
Sn 8 7 der in bi. 1 genannten Verordnung werden in der
zweiten Seile die Worte „($ 21 Abf. 1 de3 Neich3gejeges)" geitrichen.
Segeben zu Karlsruhe, den 5. Sanuar 1914.
Sriedrid.
Auf Seiner Königlichen Hoheit
v. Bodmann. höchiten Befehl:
3. 8. Müller.
Die Anlagen 1—6 ftimmen mit den Anlagen 1—6 der bayer. Boll-
sugsporichrift (oben ©. 312—314) überein und find daher nicht abgedrudt.
Das Unzutreffende ift
“u eigen.) Ge f u dh Sinlage 7. !.
um
Heimaticheing
Erteilung eines Staatdangehörigfeit3-Ausweijes
für... nnnnnnnnnnnannnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenanennnnnennnnannunnannnnnnnnn
geboren am............nesnnnannenenn M .....enenenenenennenn
wohnhaft in
Beruf .........ccacascacaccacccaccsaooaasaasessssseosoeessoososneenensesssesnneeneenn.
Yamilienitand.................ococccoocccccccccc.. nennen.
(ledig, verheiratet, veriwitimet)
und
für jeine nadhbenannten Samilienangehörigen
a. Ehefrau .......................0.0....00.. nennen
‚&orname, früherer Samilienname, Geburtszeit, Geburt3ort)
b. minderjährige Rinder:
(Name, Geburtszeit und Geburtsort eines jeden)
PODM