Einleitung. 35
Heftimmung beachtet nicht, daß die Aufnahme in einen Bundeitaat
auch gleichzeitig das Necht gibt, die Aufnahme in jedem anderen
Bundesftaat nachzufudhen. E3 ericheint danadı recht und billig und
abipfut vereinbar mit den von mir eben ffizzierten grundjäßlichen
Anschauungen des geltenden Rechts, wenn für den Yall, daß ein
Bundesitaat einen Ausländer aufnimmt, man auch den übrigen
Bundesftaaten die Möglichkeit gibt, zu prüfen, welche Konjequenz
diefe Aufnahme für fie jelbit haben wird. Die dieöbezügliche ’Be=
ftimmung finden Sie in dem legten Abjag des $ 7 de& vorliegenden
Sntwurf®.
Ken it in den Beitimmungen über den Erwerb der Gtaat3=
angehörigfeit ferner die Vorichrift, daß Witwen und gejchiedene
Ehefrauen von Ansländern, die Deutjche waren, die Aufnahme in
den Bundesitaat, dem fie früher angehört haben, verlangen fönnen,
fofern fie fih im „snlande niedergelafjen haben.
Kteu ift ferner die in derfelben Richtung wirkende Beitimmung,
daß auch ehemalige Deutiche in einem Bundesftaate, dem fie früher
angehört haben, die Aufnahme erlangen fünnen, ohne eine tieder-
laffung im Ssnlande zu nehmen. &3 handelt fi in diefen beiden
Fällen um VBorfchriften, die darauf berechnet find, den Klagen ab-
zubelfen, die darüber erhoben werden, daß die Wiedererlangung
der Stanatsangehörigfeit für ehemalige Deutihe dur) das geltende
Recht ungebührlich erjchwert werde.
Melentlihe Abänderungen haben, wie ich vorhin jchon jagte,
dagegen die Beitimmungen erfahren, die den DBerluft der Staat2-
angebödrigfeit regeln, und Hier handelt e3 fich in erjter Linie um
eine Bejeitigung des $ 21 des geltenden Gefeged. Diefer Para:
graph ftammt aus einer anderen Zeit, er ift geboren aus anderen
PBedürfnifen, als wir fie heute haben. Ende der jechziger jahre
ihon war die jehr erhebliche Auswanderung, die allenthalben zu
beflagen war, für die Bunbesjtaaten ein Ichwer empfundenes, aber
auch fchwer abzumendendes Übel. E& waren nicht die jchlechteften
Köpfe und feinesiwegs immer unfleikige Hände, die in großer An:
zahl dem Baterlande dur) Auswanderung entzogen wurden; aber
fie verließen im großen und ganzen ihr Vaterland mit der Abficht,
nicht wiederzufehren, fei ed, daß fie glaubten, jenjeitS des Pteeres
günftigere Arbeitsbedingungen finden zu fönnen als in dem wirt:
Ihaftlih und politifeh ungeeinten und unentwidelten alten Bater:
lande, tet e8, daß fie davon durdhdrungen waren, dab die weite