Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Bundesratsbeschluß z. Ausführung d. 8 39 Abs. 1d. R. u. StGes. 219 
  
(Deutsches Reich.) Anlage 6. 
(Reichsadler.) 
Entlassungsurkunde. 
(Namen, Stand und Wohnort), geboren an .... 
sowie seiner Ehefrar 7DT geborenen 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen 
Kindern: 
  
- 
= 
  
  
ist die Entlassung aus der unmittelbaren Reichsangehörigkeit mit dem 
Zeitpunkt der Uushändigung dieser Urkunde erteilt worden. 
den 19 
(L. S.) (Der Reichskanzler.) 
(Unterschrift.) 
  
Deutsches Reich. Anlage 7. 
(Königreich Preußen.) 
(Landeswappen.) 
Heimatschein. 
(Für den Aufenthalt im Ausland.) 
  
  
  
  
  
in. 
(sowie seine Ehefrau geborrren 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren aunmn. , in 
2. *“ wê .. . . . ... .... . . . . . ......... . ....... . . . . 
3. - - AAA - 
besttz.-.»..dIeStaatsangehörigkeitim(KönigreichPreußen)und.............. 
somit Deutsche 
  
  
Diese Bescheinigung gilt bis zum 19.—. 
& , den 19 
(."§.) (Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) 
*4 (Unterschrift.) 
(Unterschrift des Inhabers.)7) 
*) Der Inhaber hat den Heimatschein, ehe er ihn einer ausländischen Behörde 
vorlegt, eigenhändig zu unterschreiben.
	        
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