II. Die Breeresschöpkfung, die bewaffnete Hentralität
und der Welkfälilsche Friede. 1643 1648.
Der Stettiner Vertrag schien ein großer Erfolg: daß er
es nicht war, ergab sich, als es ihn auszuführen galt. Die
finanzielle und wirtschaftliche Bedrängnis blieb dieselbe: selbst
dem Hofe fehlten die nötigen Naturalien. Neue Hilfsquellen
waren bei dem Ruin der Landwirtschaft auf Jahre hinaus
nicht zu hoffen. Dazu verlangte der kaiserliche General von
Krockow Durchzug und Unterhalt für seine Truppen. Ihn ge—
währen hieß den Stillstand mit Schweden gleich wieder brechen.
Finanziell so wenig wie militärisch und politisch war der Kur—
fürst der Mark Herr. Nur mit Hilfe der anderen Lande konnte
man sie zu retten hoffen.
Aber auch in Cleve wirtschaftete man seit 1635 mit einem
Defizit von 10 000 Thalern jährlich. Dennoch hatte die neue
Regierung sich allmählich emporgearbeitet: sie hielt an dem
Schwartzenbergschen System fest, ließ den von den Ständen
als „Complice“ des Herrn Meisters heftig angefeindeten Landrentmeister
Lukas Blaspeil nicht fallen, hielt die Landegeinkünfte
zur Verfügung des Landesherrn und gewann durch Auslösung
der verpfändeten Domänen sogar leidliche finanzielle Sicherheit.
So konnte sie auch die günstige politische Konstellation benntzen,
um die fremden Besatzungen loszuwerden. Im Sommer 1643
zogen die Hessen ab. Die Niederländer räumten einen Teil
der von ihnen innegehabten Plätze: nur Wesel, Nees und
einige andere Orte behielten sie als Unterpfand für die leidige
Hoffysersche Schuld, an deren Abstoßung noch nicht zu denken
war. Eine Annäherung an die Republik und an Frankreich
ergab sich als natürliche Konsequenz davon.
Die Cnutscheidung aber erfolgte in Preußen. Dort war