Volltext : Der Weltkrieg 1914.

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Vorstehenden  Ministerialerlaß  telle  ich  den  Herren  Ortspolizeiverwaltern  des  Kreises  zur  Kenntnisnahme
und  eventl.  weiteren  Veranlassung  hierdurch  mit.  Wegen  der  Chausseen  habe  ich  das  Ersorderliche  veranlaßt.
Rummelsburo,  den  5.  September  1914.  ·  Der  Landrat.  von  Trebra.

Unter  Bezugnahme  auf  meine  Bekanntmahung  vom  15.  v.  Mts.  —  Rummelsburger  Kreisblatt  Nr.
66  —  bringe  ich  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis,  daß  dte  Maul-  und  Klauenseuche  im  Gemeinde-  und  Gutsbezirk
  Muttrin,  Kr.  Stolp  erloschen  ist.  Die  Sperrmaßnahmen  über  diese  Ortschaften  sind  aufgehoben.

Rummelsburg,  den  7.  September  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

In  gegenwärniger  Zelt  ist  die  tunlichste  Vernarkang  des  Gotodestanoes  der  Reichsbank  von  aagerordentlicher,
  nicht  nur  wirtschaftlicher  sondern  auch  polttischer  Bedeutung.

Dank  den  Bemühungen  privater  Kreise  ist  es  in  einigen  Fällen  gelungen,  das  bei  den  bäuerlichen
Besitzern  mehrerer  Gemeinden  vorhandene  Goldgeld  durch  eine  Vertrauensperson  einzusammeln  und  an  die  Reichsbank
  behufs  Umwechselung  in  Banknoten  abzuführen;  in  einzelnen  kletneren  Ortschaften  find  auf  diese  Weise
Beträge  von  3  bis  4000  M.  gesammelt  und  gegen  Banknoten  umgetauscht  worden.

Es  wäre  in  hohem  Grode  erwünscht,  wenn  dieses  anerkennenswerte  Verfahren  in  weitestem  Umfange
Naochahmung  fände.  Hierouf  wird  nicht  nur  durch  die  Presse  hingewirkt  werden  müssen,  sondern  es  erscheint  auch
zweckmäßtg,  daß  die  Landräte  sich  der  Sache  annehmen  und  die  Gutsbesitzer  sowie  Gemeindevorsteher  persönlich  zu
einem  gleichen  Verfahren  anregen.  E

Euere  Hochgeboren  —  Hochwohlgeboren  —  ersuche  ich  daher  ergebenst,  die  nachgeordneten  Landräte
gefl.  mit  entsprechender  Anweisung  zu  versehen.  Hierbei  überlasse  ich  es  Ihnen,  auch  auf  eine  möglichst  umfangreiche
  Ablieferung  der  in  den  Städten  im  Privatbesitz  befindlichen  Goldvestände  an  die  Reichsbank  hinzuwirken.

Die  erforderlichen  Ueberdrucke  für  die  Land-  und  Stadtkreise  werden  belgefügt.

Berlin  den  2.  September  1914.  Der  Minister  des  Innern.  v.  Loebell.

An  sämtliche  Herren  Regierungspräsidenten.

Vorstehenden  Erlaß  bringe  ich  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntnis.  Die  Polizeiverwaltung,  sowie  die
Herren  Guts-  und  Gemelndevorsteher  wollen  hiernach  das  Geeignete  in  die  Wege  leiten.
Runmelsburg,  den  7.  September  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.

Mitbürger!

Weite  Strecken  unserer  gesegneten  ostpreußischen  Fluren  sind  vorübergehend  vom  Feinde  besetzt  und
fast  Überall  barbarisch  verwüstet.  Viele  unserer  Landsleute  und  grausam  hingemordet.  Wer  das  nackte  Leben
gerettet  hat,  ist  zumeist  an  den  Bettelstab  gebracht.  »

Namenloses  Leid  ist  so  über  Tausende  von  Famillen  gebracht  worden!

Wohlan  denn  liebe  Mitbürger!  laßt  uns  ihr  Leid  als  eigenes  mitempfinden!

Unsere  Provinzialhauptstadt  zeige  sich  ihrer  Ueberlieferung  würdig.  Sie  ist  von  den  wirklichen  Leiden
des  Krieges  noch  unberührt,  unser  herrliches  Heer  schützt  sie,  wie  die  noch  unbesetzten  Teile  Ostpreußens  mit  unvergleichlicher
  Tapferkeit.

Von  unserer  alten  Krönungsstadt  soll  der  Ruf  in  das  ganze  Vaterland  hinausgehen:

Helft  unseren  armen  von  Haus  und  Hof  vertriebenen  ostpreußischen  Landsleuten!

Können  wir  ihnen  auch  zur  Zeit  selbst  leider  nur  vorübergehend  ein  Obdach  gewähren,  so  laßt  uns
doch  alsbald  den  Grundstock  zu  einer  Sammlung  legen,  die  den  Flüchtlingen  Hilfe,  den  Heimkehrenden  demnächst
einige  Unterstützung  zur  Wiedererlangung  ihrer  wirtschaftlichen  Existenz  gewähren  soll!  «

Spende  ein  jeder  freudig  nach  seinen  Kräften,  jede,  auch  die  kleinste  Gabe  ist  willkommen.  Ganz
Deutschland  wird  sicherlich  freudig  zu  unserem  Werke  mithelfen.

Geht  doch  durch  diese  für  unser  teures  Vaterland  schwere,  aber  auch  so  große,  gewaltige  Zeit  nur  der
eine  Gedanke:  Einer  für  Alle  und  Alle  für  Einen!

Königsberg,  den  25.  August  1914.  Der  Oberbürgermeister.  gez.  Dr.  Körte.

Vorstehenden  Aufruf  bringe  ich  hiermi  zur  öffentlichen  Kenntuls.  Die  Königliche  Kreiskosse  und  die
Kreiskommunalkosse  hier  werden  die  Geldgaben  annehmen.

Rummelsburg,  den  7.  September  1914  Der  Landrat,  von  Trebra.
1  Zusätzliche  Vorschristen  zum  Chaufseegeld  tarif  vom  29.  Februar  1840.
bis  8  —.

9.  Holz  darf  auf  Chausseen  nicht  geschleppt,  Pflüge,  Eggen  und  ähnliche  Gegenstände  dürfen  darauf
nur  auf  Schleifen  fortgeschafft  werden.

10.  Wer  um  zu  hemmen,  das  Umdrehen  der  Räder  nicht  blos  in  seiner  Schnelligkeit  vermindern,
sondern  völlig  hindern  will,  darf  sich  dazu  auf  Chausseen  nur  der  Hemmschuhe  mit  ebener  Unterfläche  bedienen.
Die  Anwendung  von  Klapperstöcken  ingleichen  dos  Anhängen  und  Schleifen  schwerer  Gegenstände  im  Hinterteile
des  Wagens  ist  verboten.  ·

11.  Die  Fahrbahn  darf  nicht  durch  Anhalten  oder  auf  irgend  eine  andere  Weise  gesperrt  oder  verengt  werden.

Weder  auf  der  Fahrbahn,  den  Brücken,  oder  den  Banketts,  noch  in  den  Seitengräben  dürfen  Gegenstände
  niedergelegt  werden  oder  ltegen  bleiben,  welche  nicht  der  Chausseeverwaltung  angehören.  Ebensowenig
dürfen  Scherben,  Kehricht,  Unkraut  oder  anderer  Unrat  hinauf  oder  hineingewoifen  werden.