Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

— 124 — 
Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organisiert wird. In 
zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutze der bürger- 
lichen Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten geschossen. 
Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, die 
dem Völkerrecht widerspricht. 
Die deutschen Truppen haben Anweisung erhalten, jede feindselige 
Haltung der Landeseinwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. 
Jeder Nicht-Soldat, der Waffen führt, jeder, der die deutschen rückwärtigen 
Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vor- 
nimmt, kurz in irgendeiner Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teil- 
nimmt, wird sofort standrechtlich erschossen werden. « 
Wenn die Kriegführung hierdurch einen besonders schroffen Charak- 
ter annimmt, so trifft Deutschland dafür nicht die Verantwortung. Frank- 
reich allein ist verantwortlich für die Ströme von Blut, die sie kosten wird. 
  
2. Der belgischen Regierung: 
Die Königlich Belgische Regierung hat Deutschlands aufrichtig 
gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu er- 
sparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deutschen, durch die Maßnahmen der 
Gegner Deutschlands gebotenen Einmarsch bewaffneten Widerstand ent- 
gegengesetzt, sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Note vom 8. August, in 
der die belgische Regierung mitteilt, daß sie gemäß dem Kriegsgebrauch den 
Krieg nur mit uniformierten Mannschaften führen werde, haben in den 
Kämpfen um Lüttich zahlreiche Leute unter dem Schutze bürgerlicher Klei- 
dung an dem Kampfe teilgenommen. Sie haben nicht nur auf die deutschen 
Truppen geschossen; sie haben in grausamer Weise Verwundete erschlagen 
und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeschossen. Gleichzeitig hat in 
Antwerpen der Pöbel deutsches Eigentum barbarisch verwüstet, Frauen 
und Kinder in bestialischer Weise niedergemetzelt. Deutschland fordert vor 
der ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für das Blut dieser Unschuldigen, 
für die jeder Zivilisation Hohn sprechende Art der Kriegführung Belgiens. 
Wenn der Krieg von nun an einen grausamen Charakter annimmt, trägt 
Belgien die Schuld. 
Um die deutschen Truppen vor der entfesselten Volksleidenschaft zu 
schützen, wird von nun an jeder Nichtuniformierte, der nicht durch deutlich 
erkennbare Abzeichen als zur Teilnahme am Kampfe berechtigt bezeichnet 
ist, als außerhalb des Völkerrechts stehend behandelt werden, wenn er sich 
am Kampfe beteiligt, die deutschen rückwärtigen Verbindungen stört, 
Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, kurz inirgend- 
einer Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als 
Franktireur behandelt und sofort standrechtlich erschossen werden. 
Diese amtlichen Mitteilungen der deutschen Regierung werden wohl 
überall als vollgültiger Beweis dafür anerkannt werden müssen, daß auf 
belgischem Boden ungeheuerliche Schandtaten gegen unsere Soldaten und 
gegen friedliche Deutsche begangen worden sind, und daß auch auf fran- 
zösischem Boden der Franktireurkrieg gegen die Deutschen begonnen hat. 
Daß Deutschland von Belgien für diese Greueltaten volle Genugtuung 
fordert, ist nur selbstverständlich; das ganze deutsche Volk erwartet, daß 
für das Unerhörte, was auf belgischem Boden geschehen ist, eine exem- 
plarische Sühne verlangt und durchgesetzt wird. Eine Barbarei, wie man
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.