— 124 —
Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organisiert wird. In
zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutze der bürger-
lichen Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten geschossen.
Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, die
dem Völkerrecht widerspricht.
Die deutschen Truppen haben Anweisung erhalten, jede feindselige
Haltung der Landeseinwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken.
Jeder Nicht-Soldat, der Waffen führt, jeder, der die deutschen rückwärtigen
Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vor-
nimmt, kurz in irgendeiner Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teil-
nimmt, wird sofort standrechtlich erschossen werden. «
Wenn die Kriegführung hierdurch einen besonders schroffen Charak-
ter annimmt, so trifft Deutschland dafür nicht die Verantwortung. Frank-
reich allein ist verantwortlich für die Ströme von Blut, die sie kosten wird.
2. Der belgischen Regierung:
Die Königlich Belgische Regierung hat Deutschlands aufrichtig
gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu er-
sparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deutschen, durch die Maßnahmen der
Gegner Deutschlands gebotenen Einmarsch bewaffneten Widerstand ent-
gegengesetzt, sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Note vom 8. August, in
der die belgische Regierung mitteilt, daß sie gemäß dem Kriegsgebrauch den
Krieg nur mit uniformierten Mannschaften führen werde, haben in den
Kämpfen um Lüttich zahlreiche Leute unter dem Schutze bürgerlicher Klei-
dung an dem Kampfe teilgenommen. Sie haben nicht nur auf die deutschen
Truppen geschossen; sie haben in grausamer Weise Verwundete erschlagen
und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, niedergeschossen. Gleichzeitig hat in
Antwerpen der Pöbel deutsches Eigentum barbarisch verwüstet, Frauen
und Kinder in bestialischer Weise niedergemetzelt. Deutschland fordert vor
der ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für das Blut dieser Unschuldigen,
für die jeder Zivilisation Hohn sprechende Art der Kriegführung Belgiens.
Wenn der Krieg von nun an einen grausamen Charakter annimmt, trägt
Belgien die Schuld.
Um die deutschen Truppen vor der entfesselten Volksleidenschaft zu
schützen, wird von nun an jeder Nichtuniformierte, der nicht durch deutlich
erkennbare Abzeichen als zur Teilnahme am Kampfe berechtigt bezeichnet
ist, als außerhalb des Völkerrechts stehend behandelt werden, wenn er sich
am Kampfe beteiligt, die deutschen rückwärtigen Verbindungen stört,
Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, kurz inirgend-
einer Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt. Er wird als
Franktireur behandelt und sofort standrechtlich erschossen werden.
Diese amtlichen Mitteilungen der deutschen Regierung werden wohl
überall als vollgültiger Beweis dafür anerkannt werden müssen, daß auf
belgischem Boden ungeheuerliche Schandtaten gegen unsere Soldaten und
gegen friedliche Deutsche begangen worden sind, und daß auch auf fran-
zösischem Boden der Franktireurkrieg gegen die Deutschen begonnen hat.
Daß Deutschland von Belgien für diese Greueltaten volle Genugtuung
fordert, ist nur selbstverständlich; das ganze deutsche Volk erwartet, daß
für das Unerhörte, was auf belgischem Boden geschehen ist, eine exem-
plarische Sühne verlangt und durchgesetzt wird. Eine Barbarei, wie man