Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

— 133 — 
keiten festgestellt werden und ihre Eintragung in die Listen erfolgt. 
Etwaige Gesuche um Befreiung von der Einstellung sind bei dem Bezirks- 
kommando anzubringen. Die über sie entscheidende Behörde ist das 
betreffende stellvertretende Generalkommando. 
Die Einberufung der Reserve, der Landwehr und des Landsturmes 
kann Ursache werden, daß Uniformen auftreten, die der Bevölkerung 
weniger bekannt find. Aeltere Männer werden des Königs Rock an- 
legen. Es kann der Verdacht auftreten, daß die Uniformen unberechtigt 
oder zu stagatsfeindlichen Zwecken getragen werden. Es darf aber nicht 
vorkommen, daß ehrenhafte Männer verdächtigt oder belästigt werden, 
und daß der Dienst, in dem sie stehen, dadurch leidet. Deshalb wird 
erneut darauf hingewiesen, daß jeder Verdacht der Polizei mitzuteilen 
ist. Das Publikum soll sich jedoch jeden Eingriffs enthalten, Ruhe und 
Besonnenheit bewahren und nur dann eingreifen, wenn Echhr- Vot- 
Keine Bennruhigung wegen des Landsturmaufsfgebots! 
W. T.B. München, 15. August. 
Das Königlich Bayerische Kriegsministerium gibt zu dem Land- 
sturmaufruf des Reichsheeres folgende Erläuterung: 
„Dieser Aufruf, der nun auch bald für Bayern ergehen wird, be- 
deutet nicht, daß die ungedienten Landsturmpflichtigen nun alsbald zur 
Fahne einzurücken hätten. Er hat zunächst nur die Bedeutung, daß die 
Landsturmpflichtigen sich zur Landsturmrolle anzumelden haben. Die 
Einberufung wird erst nach Bedarf, mit den jüngeren Jahresklassen 
beginnend, vollzogen. Die Bevölkerung wird daher aufmerksam gemacht, 
daß es keineswegs notwendig ist, aus Anlaß des Aufrufs des Land- 
sturms sofort seine Stellung zu kündigen oder seinen Beruf aufzugeben. 
Bei dem großen Vorrat von Kriegsfreiwilligen, die sich der Heeresver- 
waltung gestellt haben, ist vielmehr zu erwarten, daß insbesondere die 
älteren Jahresklassen des Landsturmes, wenn überhaupt, so erst spät 
zur Einberufung kommen. Es wäre daher auch unangebracht, Land- 
sturmpflichtigen bei dem Suchen von Stellungen Schwierigkeiten in den 
Weg zu legen. 
Anderweitige Einteilung des Kriegsministeriums. 
An Stelle der bisherigen Einteilung des Kriegsministeriums tritt 
für die Dauer des mobilen Zustandes die folgende Gliederung: 
A. Kriegsminister mit mobilem Stab im Großen Hauptquartier. 
B. Stellvertretender Kriegsminister in Berlin. Diesem unter- 
stehen: 1. Zentraldepartement (ZD) mit a) Ministerialabteilung (2. 1) 
b) Etats-Abteilung (2 2), a) Zentral-Nachweise-Bureau (NB. 
2. Armee-Abteilung (A 1), der die Ersatzwesen-Abteilung (C 1) an- 
gegliedert ist. 3. Allgemeines Kriegsdepartement (AD) mit a) Infan- 
terie-Abt. (A 2), b) Kavallerie-Abt. (A 3), c) Feldartillerie-Abt. 
(A 4), d) Fußartillerie-Abt. (A 5), e) Ingenieur= und Pionier-Abt. 
(A 6), f) Verkehrs-Abteilung (A 7 V), 8) Luftfahrt-Abteilung 
(A 7L), h) Fabriken-Abt. (B 5). 4. Kriegs-Verpflegungs-Abteilung 
(8 1). 5. Friedens-Verpflegungs-Abteilung (B 2). 6. Unterkunfts-De- 
partement (UD) mit a) Unterkunfts-Abt. (Ost und West, U 1 und 
9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.