Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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„Serbien erkennt an, daß es durch die in Bosnien geschaffene Tat- 
sache in seinen Rechten nicht berührt, und daß es sich demgemäß den Ent- 
schließungen anpassen wird, welche die Mächte in bezug auf Artikel 25 
des Berliner Vertrages treffen werden. Indem Serbien den Ratschlägen 
der Großmächte Folge leistet, verpflichtet es sich, die Haltung des Protestes 
und des Widerstandes, die es hinsichtlich der Annexion seit vergangenem 
Oktober eingenommen hat, aufzugeben und verpflichtet sich ferner, die 
Richtung seiner gegenwärtigen Pülitir gegenüber Oesterreich-Ungarn zu 
ändern und künftighin mit diesem letzteren auf dem Fuße freundnach- 
barlicher Beziehung zu leben. 
Die Geschichte der letzten Jahre und insbesondere die schmerzlichen 
Ereignisse des 28. Juni haben demgegenüber das Vorhandensein einer 
subversiven Bewegung in Serbien erwiesen, deren Ziel es ist, von der 
österreichisch-ungarischen Monarchie gewisse Teile ihres Gebietes loszu- 
trennen. Diese Bewegung, die unter den Augen der serbischen Regierung 
entstand, hat in der Folge jenseits des Gebiets des Königreiches durch 
Akte des Terrorismus, durch eine Reihe von Attentaten und durch Morde 
Ausdruck gefunden. 
Weit entfernt, die in der Erklärung vom 31. März 1909 enthaltenen 
formellen Verpflichtungen zu erfüllen, hat die königlich serbische Regie- 
rung nichts getan, um diese Bewegung zu unterdrücken. Sie duldete das 
verbrecherische Treiben der verschiedenen gegen die Monarchie gerichteten 
Vereine und Vereinigungen, die zügellose Sprache der Presse, die Ver- 
hrrlichung der Urheber von Attentaten, die Teilnahme von Offizieren 
und Beamten an subversiven Umtrieben, sie duldete eine ungesunde Pro- 
paganda im öffentlichen Unterrichte und duldete schließlich alle Mani- 
festationen, welche die serbische Bevölkerung zum Haß gegen die Monar- 
chie und zur Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten konnten. Diese 
Duldung, der sich die königlich serbische Regierung schuldig machte, hat 
noch in jenem Moment angedauert, in dem die Ereignisse des 28. Juni 
der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher Duldung zeigten. Es 
erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen Urheber 
des Attentates vom 28. Juni, daß der Mord von Serajewo in 
Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen und 
Bomben, mit denen sie ausgestattet waren, von serbischen Offizieren und 
Beamten erhielten, die der Narodna Odbrana angehörten, und daß 
schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach Bos- 
nien von leitenden serbischen Grenzorganen veranstaltet und durchgeführt 
wurde. 
Die angeführten Ergebnisse der Untersuchung gestatten es der k. und 
k. Regierung nicht, noch länger die Haltung zuwartender Langmut zu 
beobachten, die sie durch Jahre jenen Treibereien gegenüber eingenommen 
hatte, die ihren Mittelpunkt in Belgrad haben und von da auf die Ge- 
biete der Monarchie übertragen werden. Diese Ergebnisse legen der 
k. und k. Regierung vielmehr die Pflicht auf, Umtrieben ein Ende zu 
bereiten, die eine beständige Bedrohung für die Ruhe der Monarchie 
bedeuten. Um diesen Zweck zu erreichen, sieht sich die k. und k. Regierung 
gezwungen, von der serbischen Regierung eine offizielle Versicherung zu 
verlangen, daß sie die gegen Oesterreich-Ungarn gerichtete Propaganda 
 
	        
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