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Die Armee des deutschen Kronprinzen hat eine befestigte Stellung
des Feindes vorwärts Longwy genommen und einen starken Angriff aus
Verdun abgewiesen. Sie befindet sich im Vorgehen gegen die Maas.
Longwy ist gefallen.
Die Armee des Kronprinzen von Bayern ist bei der Verfolgung in
Lothringen von neuen feindlichen Kräften aus der Position von Nanch
und aus südlicher Richtung angegriffen worden. Sie hat den Angriff
zurückgewiesen.
Die Armee des Generalobersten v. Heeringen setzt die Verfolgung
in den Vogesen nach Süden fort. Das Elsaß ist vom Feinde geräumt.
Aus Antwerpen haben 4 belgische Divisionen gestern und vorgestern
einen Angriff gegen unsere Verbindungen in Richtung Brüssel gemacht.
Die zur Abschließung von Antwerpen zurückgelassenen Kräfte haben diese
belgischen Truppen geschlagen, dabei viele Gefangene gemacht und Ge-
schütze erbeutet. Die belgische Bevölkerung hat sich fast überall an den
Kämpfen beteiligt. Daher sind strengste Maßnahmen zur Unterdrückung
des Franktireur= und Bandenwesens angewandt worden.
Die Sicherung der Etappenlinien mußte bisher den Armeen über-
lassen bleiben. Da diese aber für den weiteren Vormarsch die zu diesem
Zweck zurückgelassenen Kräfte notwendig in der Front brauchen, so hat
Seine Majestät die Mobilmachung des Landsturms befohlen. Der Land-
sturm wird zur Sicherung der Etappenlinien und zur Besetzung von
Belgien mit herangezogen werden. Dieses unter deutsche Verwaltung
tretende Land soll für Heeresbedürfnisse aller Art ausgenutzt werden,
um das Heimatgebiet zu entlasten.
Der Generalquartiermeister v. Stein.
Kriegserklärung Oesterreichs an Belgien.
Wien, 27. August. (Meldung des Wiener k. k. Tel.-Korr. Büros.)
Der österreichisch-ungarische Gesandte am belgischen Hofe ist beauftragt
worden, dem belgischen Minister des Aeußern zu telegraphieren:
Da Belgien nach Ablehnung der ihm wiederholt vom Deutschen
Reiche gestellten Anträge seinen militärischen Beistand Frankreich und
Großbritannien leiht, welche beide Oesterreich-Ungarn den Krieg erklärt
haben, und angesichts der Tatsache, daß, wie festgestellt, österreichische
und ungarische Staatsangehörige unter den Augen der belgischen Be-
hörden eine Behandlung über sich ergehen lassen mußten, welche den
primitivsten Anforderungen der Menschlichkeit widerspricht und selbst
gegenüber Untertanen eines feindlichen Staates unzulässig ist, sieht sich
Oesterreich-Ungarn genötigt, die diplomatischen Beziehungen abzu-
brechen, und betrachtet sich von diesem Augenblick an als im Kriegs-
zustand mit Belgien befindlich. Er verlasse das Land mit dem Personal
der Gesandtschaft und vertraue den Schutz der österreichischen und unga-
rischen Staatsangehörigen dem Gesandten der Vereinigten Staaten von
Amerika in Belgien an. Von der österreichisch-ungarischen Regierung
wurden dem belgischen Gesandten in Wien die Pässe zugestellt.
Narkotisches Pulver.
Vom Chef der Feldpost erhält der Kriegsberichterstatter des „B. T.“
folgende Mitteilung: