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auch manches Mal ungünstig für Frankreich ausfallen, dem hoffnungs-
vollen Frankreich möglichst all jene schrecklichen wechslungsreichen Ent-
täuschungen ersparen und niemals wieder, wie es leider früher geschehen,
mit der vollen Wahrheit hinter dem Berge halten. Clemenceau sagt
gleichzeitig, daß nun während der langen Dauer des Feldzuges, die in-
folge des Eindringens der Deutschen und ihres Erscheinens vor Paris
sehr wahrscheinlich geworden sei, auch den Franzosen zweifellos manche
Niederlagen nicht erspart bleiben würden. Doch solche dann zu verheim-
lichen, wie es seither geschehen, hieße, da die Wahrheit ja doch sich durch-
breche, den Mut der Franzosen erschüttern und das Vertrauen zu Frank-
reich untergraben.
Ist Herr Clemenceau nicht bald müde, immer wieder vergeblich
um etwas zu bitten, was den Franzosen so verhaßt zu sein scheint wie
die Wahrheit?
General v. Mackensen an das 17. Armeekorps.
Das stellvertretende Generalkommando des 17. Armeekorps in
Danzig veröffentlicht folgenden Tagesbefehl des kommandierenden
Generals v. Mackensen vom 28. August 1914:
„Vorgestern, am Jahrestage der Schlacht an der Katzbach, hat das
17. Armeekorps einen an allen Truppen überlegenen Gegner bei Lautern
geschlagen und in einer wilden, starken Verfolgung über Ortelsburg
wieder nach Rußland hineingejagt. Ueber 50 Geschütze, zahlreiche Ma-
schinengewehre, eine Kriegskasse, noch ungezählte Heeresvorräte aller
Art und mehrere tausend Gefangene hat er in unseren Händen gelassen.
Seine Rückzugsstraße ist bedeckt von Toten. Ein voller Sieg ist von
uns erfochten. Soldaten des 17. Armeekorps! Ihr habt eure Schuldig-
keit getan. In Märschen ohnegleichen seid ihr von einem Feinde zum
anderen geeilt, und mit derselben begeisterten Hingabe habt ihr ange-
griffen, wo ihr ihn fassen konntet. Ich bin stolz, solche Truppen führen
zu dürfen. Ihr habt gehalten, was euer König von seinem 17. Armee-
korps erwartete. Habt Dank für solche Treue. Neue Kämpfe stehen uns
bevor; aber ich weiß, daß ich mit Soldaten wie euch den schwersten
Aufgaben entgegensehen kann. Unser Herrgott da oben wird mit uns sein
und mit unserer guten Sache. Es lebe Se. Majestät der Kaiser, unser
König und sein 17. Armeekorps!“
Verfügung, betreffend die Mitwirkung der Gerichte bei der Erörterung
belgischer Gewalttätigkeiten gegen Deutsche.
Durch Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 26. August d. J. ist
der Direktor im Reichsamt des Innern a. D. Just zum „Reichskommissar
zur Erörterung belgischer Gewalttätigkeiten gegen Deutsche“ bestellt
worden. Für die Feststellung der von den belgischen Behörden und der
belgischen Bevölkerung gegen Leib, Leben und Eigentum deutscher
Reichsangehöriger begangenen Gewalttätigkeiten ist die Mitwirkung
der Gerichte erforderlich. Die Amtsgerichte werden daher veranlaßt,
den an sie ergehenden Ersuchen des Herrn Reichskommissars um Ver-
nehmung von Zeugen und Sachverständigen und deren Beeidigung sowie
um Vornahme etwaiger anderer Beweiserhebungen zu entsprechen.