ebrochene Unglück für das ich in erster Linie mein mit Blindheit ge-
Ehlagere: englisches Vaterland verantwortlich mache, den großartigen, ja
erhabenen Anblick der Ordnung, der Organisation, der Pflichttreue, des
heiligen Ernstes des ganzen deutschen Volkes ohne irgendeine Ausnahme.“
In einem zweiten Briefe schreibt Chamberlain:
„Ich danke Ihnen und erteile Ihnen hiermit meine Erlaubnis, meine
Worte zu veröffentlichen. Für einen Protest an die Adresse Englands
halte ich den Augenblick nicht für gekommen. Erst müssen die Engländer
die Folgen ihrer empörenden Handlungsweise in Form von tüchtigen
Hieben tragen, und später läßt sich dann mit ihnen reden. Gott schütze die
herrliche Sache des Deutschtums. Keine andere Hoffnung gibt es für die
Zukunft des Menschengeschlechts. Diese Hoffnung dürfen wir tragen.“
Eine dreiste russische Verleumdung.
Wolffs Bureau meldet aus Petersbürg:
Der amtliche Moniteur veröffentlicht eine lange Liste von Fällen
von Grausamkeit, welche die Bevölkerung und die Behörden in Deutsch-
land gegen russische Untertanen sich zuschulden kommen ließen, welche sich
im Augenblick der Kriegserklärung auf deutschem Boden befanden. Die
Mitteilung wendet sich „an die öffentliche Meinung aller zidvilisierten
Länder, welche das Verhalten Deutschlands nach Gebühr würdigen werde,
das uns an die dunkelste Epoche des Mittelalters erinnere.“ Die Mit-
teilung sagt, daß die deutschen Staatsangehörigen in Rußland keinerlei der-
artigen Grausamkeiten ausgesetzt seien.
Der spanische Botschafter, dem die Wahrung der Interessen der im
Deutschen Reich befindlichen Russen anvertraut ist, hat bezeugt, daß seine
Schutzbefohlenen über ihre Lage nicht zu klagen haben. Die deutschen
Behörden haben auch russischen Staatsangehörigen gegenüber ihre Pflicht
erfüllt. Schwere Schädigungen oder gar Totschläge, wie sie in Rußland
an Deutschen begangen worden sind, haben sich in Deutschland gegen
Russen nicht ereignet. — Die Erklärung des russischen Amtsblattes ist eine
dreiste Verleumdung. Sie steht auf der Höhe der Versicherungen „auf
Offiziersparole“ amtlicher russischer Persönlichkeiten. Die Russen möchten
den Eindruck der unter Duldung der Behörden ins Werk gesetzten Mord-
brennerei gegen die deutsche Botschaft in Petersburg und der von russischen
Truppen verübten Schandtaten in Ostpreußen abschwächen.
Einnahme von Reims durch eine sächfische Husarenpatrouille.
Großes Hauptquartier, 7. September.
Da am 5. September noch nicht bekannt war, ob die Aussagen der
Landeseinwohner, Reims sei von den Franzosen verlassen, auf Wahrheit
beruhten, beschloß Rittmeister von Humbracht mit einer Patrouille festzu-
stellen, ob das Fort Witry les Reims nordwestlich von Reims gegnerfrei
sei, und wenn möglich, die Stadt Reims durch einen Handstreich zu nehmen.
Unter den zahlreich zu diesem kühnen Husarenstückchen sich meldenden Frei-
willigen wählte der Rittmeister aus: Oberleutnant von Steinäcker, die
Leutnants Martiny und von Waldow, Fähnrich Jäckel, Unteroffizier Dr.
Arnold, Trompeter Zwahlen, die Husaren Knappe, Krause, Buse, Reinalt,
Rohne, Starke. Auf Waldwegen galoppierte die Patrouille bis zum Fort
Witry les Reims. Sechs Kilometer nordwestlich der Stadt traf sie unter-
wegs frisch angelegte, aber geräumte Verteidigungsstellungen an; das Fort