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Mobilmachung in der Schweiz
Bern, 1. August. Der schweizerische Bundesrat hat die allgemeine
sofortige Mobilmachung der Armee beschlossen. Die schweizerische
Bundesversammlung ist auf Montag vormittag 10 Uhr zu einer außer-
ordentlichen Tagung einberufen zur Beschlußfassung über die Wahrung
der Unabhängigkeit und Neutralität des Landes und zur Beschlußfassung
betreffend die Ausgabe von Fünf-Franken-Banknoten.
Einberufung des Reichstags!
Berlin, 1. August. Durch Kaiserliche Verordnung ist der Reichstag
auf den 4. August 1914 einberufen worden. Die Militärbehörden sind
angewiesen, die zu Kriegsdiensten verpflichteten Mitglieder des Reichs-
tages, die sich als solche ausweisen, für die Dauer der Einberufung des
Reichstages von Kriegsdiensten zu befreien. Die Mitglieder des Reichs-
tages sind berechtigt, zur Fahrt nach Berlin die für Militärtransporte
bestimmten Eisenbahnzüge zu benutzen. Als Ausweis für diese Berech-
tigung gelten die Eisenbahnfreikarten der Abgeordneten.
Verordnung betreffend den Aufruf des Landsturms.
Vom 1. August 1914.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
Preußen usw.
verordnen auf Grund des Artikels 2 8 25 des Gesetzes, betreffend Aende-
rungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 11)
im Namen des Reichs, was folgt:
In den Bezirken des 1., 2., 5., 8., 9., 10., 14., 15., 17., 20. und
21. Armeekorps ist nach näherer Anordnung der zuständigen Komman-
dierenden Generale der Landsturm aufzurufen.
gcenwartige Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung
in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-
gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 1. August 1914.
(L. S.) Wilhelm l. R.
v. Bethmann Hollweg.
Die deutschen Bundesfürsten scharen sich um den Kaiser.
Dresden, 1. August. König Friedrich August von Sachsen hat als-
bald nach Bekanntwerden des Mobilmachungsbefehles an den Kaiser
folgendes Telegramm gerichtet:
„Es drängt mich, Dir zu sagen, daß ich mich in dieser ernsten Stunde
eins weiß mit Dir im Vertrauen auf Gott und unser gutes Heer,
und daß meine Sachsen Dir kriegsbegeistert zujubeln.
ß Friedrich August.
Prinz Eitel Friedrich Kommandeur des 1. Garderegiments.
Prinz Eitel Friedrich von Preußen ist zum Kommandeur des
1. Garderegiments z. F. ernannt worden. Die Uebergabe des Regi-
ments fand gestern abend ¼9 Uhr auf dem Kasernenhof statt.