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verharrt ungeachtet aller Hindernisse weiter auf dem Wege zur Wieder-
geburt und Reform des Reiches, den sie mit dem kaiserlichen Reskript vom
Jahre 1839 beschritten hat, und nimmt die Grundsätze der modernen
Justiz an, um ihren Platz mit gutem Recht in der Familie des zivili-
sierten Europas einzunehmen. Die auf die Kapitulationen begründete
Teilnahme der Fremden an der Ausübung der Justiz, ferner die Ein-
schränkungen für die Rechte der Gesetzgebung, die sich daraus ergeben, daß
nicht alle Gesetze auf die Fremden anwendbar sind, endlich die Tatsache,
daß der Urheber eines dem Lande gefährlichen Verbrechens einzig und
allein auf Grund der Tatsache, daß er ein Fremder ist, nicht verfolgt wer-
den kann, setzen den Plänen des türkischen Reiches auf dem Gebiete der
Rechtspflege unüberwindliche Hindernisse entgegen.
Auf Grund der Kapitulationen waren ferner die Fremden in der
Türkei von Steuern befreit. Das war nicht nur ein Hindernis der Be-
mühungen in der Türkei, sich die notwendigen Mittel für die Anwendung
ihrer Reformen zu beschaffen, sondern es beraubte sie auch der Möglich-
keit, ohne Anleihen für ihre laufenden Bedürfnisse zu sorgen. Infolge der
Unmöglichkeit, die indirekten Steuern zu erhöhen, war es notwendig, un-
unterbrochen die direkten Steuern zu erhöhen und so die steuerpflichtigen
Türken zu bedrücken. Die Befreiung der Fremden von jeder Steuer
stellte eine unzulässige Ungerechtigkeit dar und stand im Widerspruch mit
der Unabhängigkeit, dem Prestige der Regierung. Ungeachtet aller dieser
Hindernisse war die türkische Regierung gleichwohl entschlossen, in der An-
wendung der Reformen weiter fortzufahren, als der allgemeine Krieg
finanziell die im Lande bestehenden finanziellen Schwierigkeiten vermehrte
und die Gefahr entstehen ließ, daß die angekündigten Reformen unaus-
geführt bleiben mußten. Die Pforte ist überzeugt, daß das einzige Mittel
für den Fortschritt der Türkei die Durchführung der Reformen ist, und
sie ist auch überzeugt, daß die Mächte sie auf diesem Wege unterstützen
werden. Zu diesem Zwecke hat die Pforte beschlossen, mit dem 1. Oktober
1914 die Kapitulationen und alle vor oder nach ihnen erlassenen Immuni-
tätsrechte, die bisher ein Hindernis für den Fortschritt des Reiches ge-
bildet haben, aufzuheben und für ihre Beziehungen zu den Mächten die
Grundsätze des internationalen Rechtes anzunehmen.
Die Aufhebung der Kapitulationen hat, wie aus Konstantinopel ge-
meldet wird, vielfach zu patriotischen Freudenkundgebungen geführt.
(Berl. Tageblatt, 15. Sept.)
Zum Untergang der „Magdeburg“.
Prinz Heinrich von Preußen hat auf ein Beileidsschreiben des Magde-
burger Oberbürgermeisters Reimarus folgendes geantwortet:
„ , den 12. September.
Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich ergebenst für die warmen
Worte der Teilnahme, die Sie die Güte hatten, als Vertreter der Stadt
Magdeburg an die Offiziere und Mannschaften des Kreuzers „Magde-
burg“ zu richten, meinen aufrichtigsten Dank zum Augdruck zu bringen.
Es gereicht mir zur besonderen Genugtuung, Ihnen mitzuteilen, wie der
Kreuzer seit dem 1. August in fast ununterbrochener Tätigkeit den Be-
wachungsdienst vor dem Finnischen Meerbusen ausgeübt hat und mehrfach
mit dem Feinde in Berührung gekommen ist. Eingedenk des stolzen
Namens, den das Schiff trug, hat seine brave Besatzung bis zum Aeußersten