— 24 —
Der Großherzog von Baden an seine Badenser.
Karlsruhe, 2. August. Die „Karlsruher Zeitung“ veröffentlicht fol-
gende Proklamation des Großherzogs:
An Mein teueres badisches Volk!
Unser Kaiser ruft zu den Waffen. In dem schweren Kampf, den
Deutschland zu führen sich anschickt, handelt es sich um die Ehre, die
Existenz unseres Vaterlandes, um unsere höchsten und heiligsten Güter.
Ich weiß, daß Mein teures Volk mit unbedingter Hingebung und Treue
die schweren Pflichten erfüllen wird, die an uns herantreten werden, vor
allem unsere Söhne und Brüder, die zu Feld iehen. und von denen Ich
sicher bin und erwarte, daß sie eingedenk des Waffenruhmes ihrer Bäter
tapfer und selbstlos ihr Leben einsetzen werden für das Vaterland. Aber
auch die übrigen Glieder des Volkes werden, das bin ich gewiß, in ernster
Ueberzeugung die Opfer zu bringen bereit sein, die gefordert werden
müssen. Gott schütze und erhalte Deutschland! «
Amnestieerlaß des Großherzogs von Hessen.
Darmstadt, 2. August. Folgender Erlaß des Großherzogs wird durch
Sonderausgabe der „Darmstädter Zeitung“ veröffentlicht:
Wir, Ernst Ludwig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen usw.,
haben Uns bewogen gefunden, allen Personen des aktiven Heeres, der
aktiven Marine und Schutztruppe vom Feldwebel (Wachtmeister) oder
Deckoffizier abwärts, einschließlich der unteren Militärbeamten, sowie
allen Versonen des Beurlaubtenstandes vom Feldwebel (Wachtmeister)
oder Deckoffizier abwärts, sofern sie aus Anlaß der Mobilmachung ein-
berufen worden sind oder zur Einstellung gelangen, die gegen sie von den
bürgerlichen Gerichten und Verwaltungsbehörden des Großherzogtums
verhängten Geld= und Freiheitsstrafen oder den noch nicht vollstreckten
Teil derselben in Gnaden zu erlassen, sofern die Gesamtdauer der an
zweiter Stelle erkannten oder der an Stelle der Geldstrafen getretenen
Freiheitsstrafen ein Jahr nicht überdauert. Ausgeschlossen von der Be-
gnadigung sollen diejenigen sein, welche 1. unter Wirkung von Ehren-
strafen stehen, 2. wegen eines mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
bedrohten Verbrechens oder Vergehens verurteilt sind, auch wenn auf
Ehrenstrafe nicht erkannt worden ist, 3. während der Strafverbüßung, so-
fern sie bereits begonnen hat, oder während der voraufgegangenen Unter-
suchungshaft sich schlecht geführt haben. Unser Ministerium der Justiz
wird mit der Ausführung des gegenwärtigen Erlasses beauftragt.
Deutsche Truppen überschreiten die ruffische Grenze.
Berlin, 3. August. Das 1. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 155
mit Maschinengewehrkompagnie und Ulanen-Regiment Nr. 1 sind heute
morgen in Kalisch eingerückt.
Friedens= und Neutralitätsbruch durch Frankreich.
Berlin, 3. August. Während noch kein deutscher Soldat sich auf fran-
zösischem Boden befindet, haben nach amtlichen Meldungen die Franzosen
vor der Kriegserklärung kompagnieweise die deutsche Grenze über-
schritten und die Ortschaften Gottesthal, Metzeral und Markirch und den
Schluchtpaß besetzt.