Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

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oder neutralem Gebiet hat (mit Ausnahme neutralen Gebiets in Europa) 
sollen Geschäfte durch oder mit einer solchen Niederlassung nicht als Ge- 
schäfte durch oder mit einem Feind behandelt werden. Zahlungen durch 
einen Feind oder auf dessen Rechnung an Personen, die in britischem Gebiet 
wohnen und ihr Geschäft betreiben oder sich auf britischem Gebiet befinden, 
sollen nicht als verboten gelten, wenn solche Zahlungen aus Geschäften 
herrühren, die vor Kriegsausbruch eingeleitet oder sonst erlaubt waren. 
Ebenso gilt keine Handlung als Verstoß gegen die Verordnung, die auf 
Grund besonderer, durch die Regierung durch einen Staatssekretär oder 
den Board of Trade erteilter Genehmigung vorgenommen wurde, mag 
diese Genehmigung einer bestimmten Person erteilt sein oder auf eine 
Gruppe von Personen Anwendung finden. (Nat.-Ztg., 26. Sept.) 
Die Wiener Regierung gegen englisch-russische Fälschungsversuche. 
Gegen den Bericht des ehemaligen englischen Botschafters in Wien, 
v. Goschen (ogl. Seite 252) wendet sich die österreichisch-ungarische Regie- 
#ung im „Wiener Fremdenblatt" vom 24. September mit folgenden 
rten: 
In einem von der britischen Regierung veröffentlichten Bericht des 
früheren großbritannischen Botschafters in Wien vom 1. September 1914 
betreffend die Vorgeschichte des gegenwärtigen Krieges befindet sich die 
von seinem russischen Kollegen stammende Behauptung, der österreichisch- 
ungarische Botschafter in Petersburg Graf Szapary habe Herrn Ssasonomw 
mitgeteilt, daß Oesterreich-Ungarn zustimme, diejenigen Punkte der Note 
an Serbien, die mit der Erhaltung der serbischen Unabhängigkeit unver- 
einbar schienen, einer Vermittlung zu unterbreiten. Wie uns von unter- 
richteter Stelle mitgeteilt wird, entspricht diese Angabe keineswegs den 
Tatsachen. Nach der Natur des von der Monarchie in Belgrad unter- 
nommenen Schrittes wäre dies auch ganz undenkbar gewesen. Die ange- 
führte Stelle des Botschafterberichtes sowie einige andere Wendungen in 
ihm sind offenbar von dem Bestreben eingegeben, durch die Behauptung 
einer angeblichen Nachgiebigkeit Oesterreich-Ungarns das Vorgehen der 
deutschen Diplomatie als eigentliche Ursache des Kriegsausbruches hinzu- 
stellen. Solche Versuche können die Wahrheit nicht verdunkeln, daß Oester- 
reich-Ungarn und Deutschland sich in dem Wunsche nach Erhaltung des 
europäischen Friedens begegneten. Wenn dieser Wunsch nicht in Erfüllung 
gegangen und aus lokalen Abrechnungen ein europäischer Konflikt ent- 
standen ist, so kann dies ausschließlich nur dem Umstand zugeschrieben 
werden, daß Rußland, indem es zuerst Oesterreich-Ungarn und dann Deutsch- 
land durch seine ungerechtfertigten Mobilisierungen bedrohte, beiden Zen- 
tralmächten den Kampf aufgezwungen und dadurch den Anstoß zur all- 
gemeinen Konflagration gegeben hat. 
Die deutsche Regierung gegen Englands Fälscherkünste. 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ vom 25. September schreibt: 
Ihren früheren Veröffentlichungen hat jetzt die englische Regierung 
eine weitere hinzugefügt. Sie läßt einen an den Staatssekretär des 
Auswärtigen gerichteten Bericht ihres bisherigen Botschafters in Wien, 
Sir Maurice de Bunsen, erscheinen; das Schriftstück ist vom 1. September 
datiert, also einen vollen Monat nach Ausbruch des Krieges. Es ist ebenso 
interessant, wie unschwer, die Tendenz dieser Veröffentlichung festzustellen. 
 
	        
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