Full text: Der Weltkrieg 1914. Band 1. (1)

— 520 — 
Vorschläge zur Linderung der Meiner treuen Provinz Ostpreußen durch 
den Einfall russischer Truppen verursachten Not genehmigen, daß unver- 
züglich die zur Feststellung der Kriegsschäden erforderlichen Maß- 
nahmen getroffen und mit Hilfe der von Meinem Finanzminister bereit- 
gestellten Mittel den geschädigten Bewohnern der Provinz einstweilen 
die Führung ihres Haushalts, Wirtschafts= und Gewerbebetriebes er- 
möglicht werde. Zur Beratung der Staatsbehörden bei der Erfüllung 
dieser Aufgabe will Ich ferner die Einsetzung einer Kriegshilfskom- 
mission für die Provinz Ostpreußen unter dem Vorsitze des Oberpräsi- 
denten in Königsberg genehmigen und zu deren Mitgliedern neben den 
Regierungspräsidenten in Königsberg, Gümbinnen und Allenstein die 
Vorsitzenden des Provinziallandtags und des Provinzialausschusses, den 
Landeshauptmann und den Generallandschaftsdirektor der Provinz 
Ostpreußen und den Oberbürgermeister Meiner Residenzstadt Königs- 
berg aus königlichem Vertrauen berufen. Der Kommission sollen ferner 
zwei Vertreter der Landwirtschaftskammer und je ein Vertreter der 
kaufmännischen Korporationen in Königsberg und LTilsit sowie der 
Handwerkskammern in Königsberg und Gumbinnen als Mitglieder bei- 
treten, die auf Grund von Vorschlägen der Vorstände dieser Körper- 
schaften vom Statsministerium zu bestellen sind, dem im übrigen die 
Ergänzung der Kommission durch Berufung von örtlich nicht inter- 
essierten Sachverständigen zu Mitgliedern überlassen bleibt. Das 
Staatsministerium wird mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt 
und ermächtigt, den Geschäftskreis der Kommission zu regeln und sich 
an ihren Beratungen durch Kommissare zu beteiligen. 
Großes Hauptquartier, den 24. September 1914. 
Wilhelm R. 
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. v. Tirpitz. Beseler. 
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. Freiherr v. Schorlemer. 
Lentze. v. Falkenhayn. v. Loebell. Kühn. v. Jagow. 
An das Staatsministerium. (Tägl. Rundsch., 5. Ok..) 
Die englischen Seeminen. 
London, 4. Oktober. Eine vom Sekretär der Admiralität ver- 
öffentlichte Erklärung lautet wörtlich: 
Die deutsche Politik des Minenlegens, verbunden mit der Tätig- 
keit von Unterseebooten, zwingt die Admiralität dazu, aus militärischen 
Gründen Gegenmaßregeln zu ergreifen. Deshalb hat die Regierung 
die Genehmigung zum Minenlegen in gewissen Gebieten erteilt. Ein 
System von Minenfeldern ist ausgelegt worden und wird in großem 
Maßstabe entwickelt. Um die Gefahr für Nichtkämpfer zu verringern, 
teilt die Admiralität mit, daß es von jetzt an für Schiffe gefährlich 
ist, das Gebiet zwischen 51 Grad 15 Minuten und 51 Grad 40 Minuten 
nördlicher Breite und zwischen 1 Grad 35 Minuten und 3 Grad östlicher 
Länge zu durchfahren. 
Im Zusammenhang hiermit muß daran erinnert werden, daß die 
südliche Grenze der deutschen Minenfelder auf 52 Grad nördlicher Breite 
liegt. Obgleich die Grenzen des gefährlichen Gebietes hierdurch be- 
stimmt sind, darf doch nicht angenommen werden, daß die Schiffahrt in 
irgeneinem Teile der Gewässer südlich oder nördlich davon ungefährlich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.