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Vorschläge zur Linderung der Meiner treuen Provinz Ostpreußen durch
den Einfall russischer Truppen verursachten Not genehmigen, daß unver-
züglich die zur Feststellung der Kriegsschäden erforderlichen Maß-
nahmen getroffen und mit Hilfe der von Meinem Finanzminister bereit-
gestellten Mittel den geschädigten Bewohnern der Provinz einstweilen
die Führung ihres Haushalts, Wirtschafts= und Gewerbebetriebes er-
möglicht werde. Zur Beratung der Staatsbehörden bei der Erfüllung
dieser Aufgabe will Ich ferner die Einsetzung einer Kriegshilfskom-
mission für die Provinz Ostpreußen unter dem Vorsitze des Oberpräsi-
denten in Königsberg genehmigen und zu deren Mitgliedern neben den
Regierungspräsidenten in Königsberg, Gümbinnen und Allenstein die
Vorsitzenden des Provinziallandtags und des Provinzialausschusses, den
Landeshauptmann und den Generallandschaftsdirektor der Provinz
Ostpreußen und den Oberbürgermeister Meiner Residenzstadt Königs-
berg aus königlichem Vertrauen berufen. Der Kommission sollen ferner
zwei Vertreter der Landwirtschaftskammer und je ein Vertreter der
kaufmännischen Korporationen in Königsberg und LTilsit sowie der
Handwerkskammern in Königsberg und Gumbinnen als Mitglieder bei-
treten, die auf Grund von Vorschlägen der Vorstände dieser Körper-
schaften vom Statsministerium zu bestellen sind, dem im übrigen die
Ergänzung der Kommission durch Berufung von örtlich nicht inter-
essierten Sachverständigen zu Mitgliedern überlassen bleibt. Das
Staatsministerium wird mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt
und ermächtigt, den Geschäftskreis der Kommission zu regeln und sich
an ihren Beratungen durch Kommissare zu beteiligen.
Großes Hauptquartier, den 24. September 1914.
Wilhelm R.
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. v. Tirpitz. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. Freiherr v. Schorlemer.
Lentze. v. Falkenhayn. v. Loebell. Kühn. v. Jagow.
An das Staatsministerium. (Tägl. Rundsch., 5. Ok..)
Die englischen Seeminen.
London, 4. Oktober. Eine vom Sekretär der Admiralität ver-
öffentlichte Erklärung lautet wörtlich:
Die deutsche Politik des Minenlegens, verbunden mit der Tätig-
keit von Unterseebooten, zwingt die Admiralität dazu, aus militärischen
Gründen Gegenmaßregeln zu ergreifen. Deshalb hat die Regierung
die Genehmigung zum Minenlegen in gewissen Gebieten erteilt. Ein
System von Minenfeldern ist ausgelegt worden und wird in großem
Maßstabe entwickelt. Um die Gefahr für Nichtkämpfer zu verringern,
teilt die Admiralität mit, daß es von jetzt an für Schiffe gefährlich
ist, das Gebiet zwischen 51 Grad 15 Minuten und 51 Grad 40 Minuten
nördlicher Breite und zwischen 1 Grad 35 Minuten und 3 Grad östlicher
Länge zu durchfahren.
Im Zusammenhang hiermit muß daran erinnert werden, daß die
südliche Grenze der deutschen Minenfelder auf 52 Grad nördlicher Breite
liegt. Obgleich die Grenzen des gefährlichen Gebietes hierdurch be-
stimmt sind, darf doch nicht angenommen werden, daß die Schiffahrt in
irgeneinem Teile der Gewässer südlich oder nördlich davon ungefährlich